Identitätsbereich

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)



Ausfüllhinweis

Auf den nachfolgenden Seiten werden zunächst grundlegende Angaben zur Erklärung gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) abgefragt. Anschließend geht es um

  • die erklärende Person,
  • die weitere sorgeberechtigte Person
  • die betreffenden Kinder

Abschließend haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Unterlagen beizufügen und unter Umständen ergänzende Anmerkungen und Erklärungen abzugeben. Soweit Nachweise erforderlich sind, werden diese an der jeweiligen Stelle gleich abgefragt.

Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet. Soweit Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nochmals nach den fehlenden Informationen gefragt werden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.
 
Im Formular wird teilweise über Links auf weiterführende Informationen und Rechtshintergründe verwiesen. Für die Inhalte ist die publizierende Stelle zuständig.

Beteiligte Personen

Neben den Daten für die erklärende Person werden auch Angaben für folgende Personen abgefragt. Bitte halten Sie die Angaben und eventuell erforderliche Nachweise bereit.

  • weitere sorgeberechtigte Person
  • das betroffene Kind / die betreffenden Kinder

Erforderliche Unterlagen

Soweit in dieser Erklärung Unterlagen als Nachweise erforderlich sind, werden diese an der jeweiligen Stelle gleich abgefragt.
Dies sind:
  • Sorgerechtserklärung oder - sofern nicht vorhanden
  • Negativbescheinigung
Weiterhin können Sie am Ende des Onlinedienstes Anlagen angeben, die eventuell von Bedeutung sein könnten.
Wird die Erklärung online eingereicht, können Sie die Anlagen digital hochladen
Falls die Erklärung nicht digital eingereicht werden kann, fügen Sie die Anlagen bitte als Kopie oder ausgedruckt bei.