Ausfüllhinweis
Auf den nachfolgenden Seiten werden zunächst grundlegende Angaben zur Erklärung gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) abgefragt. Anschließend geht es um
- die erklärende Person,
- die weitere sorgeberechtigte Person
- die betreffenden Kinder
Abschließend haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Unterlagen beizufügen und unter Umständen ergänzende Anmerkungen und Erklärungen abzugeben. Soweit Nachweise erforderlich sind, werden diese an der jeweiligen Stelle gleich abgefragt.
Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet. Soweit Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nochmals nach den fehlenden Informationen gefragt werden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.
Im Formular wird teilweise über Links auf weiterführende Informationen und Rechtshintergründe verwiesen. Für die Inhalte ist die publizierende Stelle zuständig.