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Förderung steckerfertiger Photovoltaikanlagen
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Beschreibung
Der Rhein-Kreis Neuss hat ein Förderprogramm aufgelegt für steckerfertige Photovoltaikanlagen, die auch als Mini-Solaranlagen, Balkonkraftwerke oder Balkon-Solarmodule bezeichnet werden.
Gefördert werden der Erwerb und die Installation von neuen, steckerfertigen Photovoltaikanlagen, die in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern im Kreisgebiet installiert werden. Hierunter fallen Solarmodule von bis zu 800 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters), die an einen Stromkreis angeschlossen werden.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Mieterin/Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer einer Wohneinheit in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus im Rhein-Kreis Neuss sind. Pro Wohneinheit wird eine Anlage gefördert.
Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beziehungsweise 300 Euro bei Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins.
Bei der Umsetzung und Entwicklung des Förderprogramms kooperiert der Kreis eng mit dem Technologiezentrum Glehn (TZG).
Eine Förderung kann online unter beim Rhein-Kreis Neuss beantragt werden. Dort finden sich auch die genauen Förderbestimmungen und weitere Informationen zum Förderprogramm.
- Richtlinie des Rhein-Kreises Neuss zur Förderung steckerfertiger Photovoltaikanlagen
Bei Antragsstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- eine Kopie der Rechnung über die erworbene Anlage + Zahlungsnachweis
- ein Foto der installierten steckerfertige Photovoltaikanlage
- Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister (Bildschirmfoto)
Der Rhein-Kreis Neuss behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern und die Verwendung des Zuschusses vor Ort zu prüfen.
Zahlreiche Förderprogramme zum Klimaschutz unterstützen die Umsetzung von energieeffizienten Lösungen. Weiterführende Informationen finden Sie im Internetauftritt des Klimaschutzmanagers der Stadt Grevenbroich.