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Baumschutz auf Baustellen
Beschreibung
Baumschutz auf Baustellen im Bezug von Bauanträgen
Schutzmaßnahmen von Bestandsbäumen:
Auf Ihrem Grundstück bzw. innerhalb Ihres Bauvorhabens sind die Bestandsbäume mit in die Baumaßnahme einzubeziehen bzw. die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu treffen.
Als Ziel für uns alle, gilt es die Belange von Mensch, Natur und Klimavorsorge, vitale Altbestände langfristig zu erhalten.
Dabei sind zum Schutz von Bestandsbäumen sowie Neupflanzungen folgende Regelwerke in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten:
- DIN 18920 Schutz von Bäumen und Pflanzbeständen
- RAS –LP4 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsbau, Abschnitt4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
- ZTV Baumpflege, Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
- Baumschutzsatzung - Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Grevenbroich
Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz von bestehenden Bäumen innerhalb von Baustellen
- Wurzelfläche gleich Kronentraufe (Kronenmantel) plus 1,5 m
- Vor Beginn von Tiefbauarbeiten im Traufbereich von Bäumen ist durch Suchschlitze (Kopflöcher) die Lage der Wurzeln zu ermitteln.
- Wurzelverletzungen und Kappungen vermeiden. Wurzeln dicker als 2 cm müssen erhalten werden.
- Das Einkürzen an Baum und Wurzeln ist nur nach Absprache durch den Bereich Grünanlagen und Umweltschutz der SBG möglich und von einer fachkundigen Person/Firma auszuführen.
- Das Graben im Wurzelbereich ist nur in Handschachtung, oder mit dem Saugbagger zulässig.
- Freigelegtes Wurzelwerk immer mit Jute oder Frostschutzmatte abdecken, zusätzlich bei trockener Witterung bewässern.
- Keine Verunreinigungen des Bodens mit Öl, Chemikalien oder Zementwasser.
- Keine Verdichtung des Bodens im Kronentraufbereich von Bäumen und Befahren bzw. abstellen von Maschinen, Baumaterialien, Toilettenanlagen etc.
- Ist eine Befahrung im Traufbereich unabwendbar, ist die belastbare Fläche mit einem Vlies/Geoverbundstoff und einer mindestens 20 cm mächtigen Dränschicht aus geeignetem Material abzudecken. Außerdem sind befahrbare und druckmindernde Schutzplatten/Matten auszulegen.
- Kein Boden Auf- bzw. Abtrag im Kronentraufbereich
- Traufbereiche sind mit ortsfestem Zaun zu schützen
- DIN 18920 Schutz von Bäumen und Pflanzbeständen
- RAS –LP4 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsbau, Abschnitt4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
- ZTV Baumpflege, Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
- Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Grevenbroich (Baumschutzsatzung)
Zuständige Einrichtungen
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SBG - Grün / Umwelt / Klima
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- Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-452
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-485
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