Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
Die Anmeldung kann schriftlich (eigenhändig unterschrieben) oder mündlich (nach vorheriger Terminvereinbarung!) erfolgen.
Unter Downloads stellen wir ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Abgabe / Beurkundung der Erklärung
Zwischen Anmeldung und Abgabe der Erklärung ist eine Frist von mindestens drei Monaten bis höchstens sechs Monaten einzuhalten. Die Abgabe der Erklärung muss persönlich beim Standesamt erfolgen (nach Terminvereinbarung!).
- Die Person hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag bzw. die Streichung des Geschlechtseintrages ihrer Geschlechtsidentität am besten entsprechen. Sie ist sich der Tragweite der Erklärung und deren Folgen bewusst.
- Personen mit Beratungspflicht versichern schriftlich, dass sie sich haben beraten lassen.
- Sie wählen einen geschlechtspassenden Vornamen aus.
- Die in der Anmeldung gemachten Angaben zu Ihrer gewünschten Geschlechtsänderung und dem Vornamen sind nicht bindend. Erst mit der Abgabe der Erklärung tritt Verbindlichkeit der von Ihnen gewählten Angaben ein.
- Die Erklärung wird in dem Zeitpunkt wirksam, sobald diese bei Ihrem Geburtsstandesamt eingeht.
- Sie können um einen Termin zur Ausstellung neuer Ausweisdokumente im Bürgerbüro bitten. Hierzu müssen Sie zusätzlich zu den dort erforderlichen Unterlagen auch die neue Geburtsurkunde vorlegen.