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Führungszeugnis beantragen (Einfache Sprache)

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Müssen Sie zeigen, ob Sie schon mal bestraft wurden oder nicht?
Dann können Sie ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis beantragen.
Oder ein Führungszeugnis für eine Behörde.

Das Führungszeugnis ist ein Dokument.
Es zeigt, ob Sie schon mal eine Strafe bekommen haben oder nicht.

Das Führungszeugnis kommt vom Bundesamt für Justiz in Bonn.

Wenn Sie das Führungszeugnis für sich selbst brauchen, ist es ein einfaches Führungszeugnis.
Zum Beispiel, wenn Ihr Arbeitgeber es sehen will.

Sie brauchen ein erweitertes Führungszeugnis, wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten wollen.
Zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein.
Oder wenn Sie mit Menschen arbeiten wollen, die Pflege brauchen oder behindert sind.

Ein Führungszeugnis ist für Behörden.
Zum Beispiel, wenn Sie einen Führerschein brauchen.
Das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde geschickt.
Es hat Informationen über Strafen und Entscheidungen von Behörden.
Zum Beispiel, wenn Sie nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten dürfen.
Wenn Sie denken, dass im Führungszeugnis etwas steht, können Sie es prüfen.
Sie können es zu einem Gericht schicken lassen, das Sie aussuchen.
Dort können Sie es dann anschauen.

Haben Sie neben der deutschen auch eine andere EU-Staatsangehörigkeit?
Dann bekommen Sie ein Europäisches Führungszeugnis.
Das enthält das deutsche Führungszeugnis und Informationen aus dem Strafregister Ihres anderen Heimatlandes.
Die Informationen sind in der Sprache des anderen Landes.
Das gilt aber nur, wenn das andere Land die Informationen nach seinem Recht weitergeben darf.

Hinweis für Personen, die im Ausland wohnen:
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.
Das machen Sie beim Bundesamt für Justiz.
Sie können den Antrag persönlich stellen oder per Post oder Fax schicken.
E-Mails sind dafür nicht erlaubt.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.

  • Personalausweis, Reisepass, eID-Karte oder Aufenthaltstitel.
  • Vielleicht die Adresse und der Ansprechpartner der Behörde und die Aktennummer.
  • Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen wollen, brauchen Sie einen Brief.
    Diesen Brief müssen Sie von der Behörde oder Stelle bekommen, die das Zeugnis will.
    In dem Brief muss stehen, dass Sie die Regeln aus dem Gesetz Paragraph 30a Abs. 1 BZRG erfüllen.
  • Wenn Sie etwas im Bürgerbüro beantragen, müssen Sie persönlich dort hin gehen.
    Sie dürfen niemanden beauftragen, das für Sie zu tun.
  • Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
  • Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen

Dieser Text wurde mit SUMM.AI in Einfache Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.

  • mindestens 14 Jahre alt
  • Geschäftsfähigkeit
    Geschäftsfähigkeit heißt:
    Man kann selbständig Geschäfte machen.
    Zum Beispiel einen Vertrag unterschreiben.
    Oder ein Auto kaufen.

Sie können alle Arten von Führungszeugnissen online beantragen.
Oder Sie gehen persönlich zur Meldebehörde, die für Sie zuständig ist.
Manchmal können Sie das auch schriftlich machen.

Wenn Sie das Führungszeugnis im Internet beantragen wollen:

  • Bitte gehen Sie auf die Internetseite für das Führungszeugnis.
    Dort finden Sie Anweisungen, wie Sie es beantragen können.
  • Sie brauchen einen elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte.
    Diese müssen mit einer PIN freigeschaltet sein.
    Sie brauchen auch ein Gerät zum Lesen der Karte und die AusweisApp2.
    Vielleicht brauchen Sie auch ein Gerät zum Scannen oder Fotografieren.
    Damit können Sie Nachweise hochladen.
  • Das Führungszeugnis, das Sie beantragt haben, kommt mit der Post zu Ihnen nach Hause.
  • Wenn der Antrag nicht erfolgreich war, bekommen Sie eine Nachricht.
    Die Nachricht kann sofort online kommen oder später.
  • Wenn Sie ein Führungszeugnis brauchen, wird es direkt an die Behörde geschickt.
    Wenn im Führungszeugnis etwas steht, können Sie es zuerst sehen.
    Es wird dann zu einem Gericht geschickt, das Sie aussuchen.
    Dort können Sie es lesen.
    Danach können Sie entscheiden, ob es zur Behörde geht oder ob es weggeschmissen wird.

Wenn Sie das Führungszeugnis selbst oder mit einem Brief beantragen möchten:

  • Gehen Sie zum Bürgerbüro.
    Dort stellen Sie einen Antrag für ein Führungszeugnis.
    Sie müssen zeigen, wer Sie sind.
    Dafür brauchen Sie einen Ausweis.
  • Sie können nur mit einem Termin ins Bürgerbüro kommen.
    Einen Termin können Sie online selbst buchen: termine.grevenbroich.de
  • Vielleicht müssen Sie zeigen, dass Sie Bürger eines anderen EU-Landes sind.
  • Das Bürgerbüro schickt den Antrag an das Bundesamt für Justiz.
  • Wenn Sie im Ausland sind, können Sie einen Antrag stellen.
    Sie müssen den Antrag schriftlich machen.
    Sie brauchen auch eine offizielle Bestätigung Ihrer Daten und Ihre Unterschrift.
    Sie können den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz einreichen.
  • Das Führungszeugnis, das Sie beantragt haben, kommt mit der Post zu Ihnen nach Hause.
  • Wenn Sie ein Führungszeugnis brauchen, wird es direkt an die Behörde geschickt.
    Wenn Sie denken, dass im Führungszeugnis etwas steht, können Sie es zuerst an ein Gericht schicken lassen.
    Dort können Sie es dann anschauen.
    Danach können Sie entscheiden, ob es an die Behörde geschickt oder weggeworfen wird.

Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie 13,00 Euro bezahlen.
Das gilt für ein einfaches Führungszeugnis und für ein erweitertes Führungszeugnis.

Ein europäisches Führungszeugnis kostet 17,00 Euro.

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