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Wohngeld (Leichte Sprache)
Kurzbeschreibung
Information in Leichter Sprache
Beschreibung
Manchmal können Menschen ihre Wohnung nicht bezahlen.
Der Staat hilft diesen Menschen mit Geld.
Dieses Geld heißt Wohn-Geld.
Wohn-Geld gibt es
- Für Ihre Miet-Wohnung
- Für Ihre eigene Wohnung
- Oder für Ihr eigenes Haus
Es gibt 2 Arten von Wohn-Geld:
- Mietzuschuss
Sie mieten eine Wohnung.
Oder Sie mieten ein Zimmer. - Lastenzuschuss:
Sie haben ein eigenes Haus.
Oder Sie haben eine eigene Wohnung.
Sie brauchen Wohn-Geld?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Sie bekommen den Wohn-Geld-Antrag bei der Wohn-Geld-Stelle.
Die Wohn-Geld-Stelle ist im Sozial-Amt.
Sie bekommen das Geld erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gemacht haben.
Wie viel Wohn-Geld bekommen Sie?
Das ist wichtig:
- Wie viele Menschen leben in Ihrem Haushalt?
- Wie viel Geld verdienen die Menschen in Ihrem Haushalt?
- Wie viel Miete zahlen Sie?
Wohn-Geld gibt es für 12 Monate.
Danach müssen Sie einen neuen Antrag machen.
Dieser Text wurde mit Hilfe von SUMM.AI in Leichte Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.
Wer kann Wohn-Geld bekommen?
Menschen mit wenig Geld können Wohn-Geld bekommen.
Zum Beispiel
- Sie verdienen wenig Geld.
- Sie bekommen wenig Rente.
- Sie bekommen Kranken-Geld.
Sie wohnen in einer Miet-Wohnung und haben wenig Geld?
Dann können Sie Wohn-Geld beantragen.
Das Wohn-Geld hilft Ihnen dabei,
einen Teil Ihrer Miete zu zahlen.
Das nennt man dann: Mietzuschuss.
Sie wohnen in einem eigenen Haus.
Oder Sie wohnen in einer eigenen Wohnung.
Und Sie haben einen Kredit bei der Bank.
Dann müssen Sie jeden Monat Geld an die Bank zurückzahlen.
Manchmal ist das schwer.
Dann können Sie Wohn-Geld beantragen.
Das Wohn-Geld hilft Ihnen dabei,
einen Teil von den Kosten für das Haus oder die Wohnung bezahlt.
Das nennt man dann: Lastenzuschuss.
Wie bekommt man Wohn-Geld?
Sie brauchen Wohn-Geld?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Sie machen den Wohn-Geld-Antrag in der Wohn-Geld-Stelle.
Die Wohn-Geld-Stelle ist beim Sozial-Amt.
Die Wohn-Geld-Stelle prüft dann:
- Ob Sie Wohn-Geld bekommen.
- Wie viel Wohn-Geld Sie bekommen.
Sie können das Antrags-Formular bei der Wohngeld-Stelle abholen.
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus.
Es gibt viele Fragen.
Die Wohn-Geld-Stelle braucht viele Infos von Ihnen.
Diese Infos nennt man auch: Angaben.
Für manche Menschen ist der Antrag schwierig.
Denn man muss an sehr viele Dinge denken.
Wir helfen Ihnen gerne.
Die Wohn-Geld-Stelle Amt entscheidet
ob Sie Wohn-Geld bekommen.
Die Wohn-Geld-Stelle schickt Ihnen
dann den Wohn-Geld-Bescheid.
Im Bescheid steht
- Wie viel Wohn-Geld Sie bekommen
- Ab wann Sie Wohn-Geld bekommen
- Wie lange Sie Wohn-Geld bekommen.
Ansprech-Personen finden Sie hier.
Zuständige Einrichtungen
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Soziale Leistungen - 50.1
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- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
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