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Personalausweis beantragen (Leichte Sprache)
Kurzbeschreibung
Information in Leichter Sprache
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Jeder Mensch kann einen Personal-Ausweis beantragen.
Der Mensch muss in Deutschland geboren sein.
Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
Dann müssen Sie einen Personal-Ausweis haben:
- wenn Sie keinen Reise-Pass haben
- wenn Sie in Deutschland wohnen
- wenn Sie eine Melde-Pflicht haben.
Das heißt:
Wenn Sie in Grevenbroich länger als 6 Monate wohnen
müssen Sie Ihre Wohnung beim Bürger-Büro anmelden.
Der Personal-Ausweis ist für junge Menschen bis 24 Jahre.
Dann ist der Personal-Ausweis 6 Jahre lang gültig.
Der Personal-Ausweis ist für Menschen über 24 Jahre.
Dann ist der Personal-Ausweis 10 Jahre lang gültig.
Sie wollen einen Personal-Ausweis?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Sie müssen den Antrag bei der Gemeinde machen.
Sie wohnen in Grevenbroich?
Dann müssen Sie zum Bürger-Büro gehen.
Sie müssen einen Termin machen.
Das geht im Internet.
Der Personal-Ausweis wird in Berlin gemacht.
Das dauert 2 bis 3 Wochen.
Sie müssen den neuen Personal-Ausweis abholen.
Sie bekommen keine Nachricht von uns.
Sie müssen selbst in das Bürger-Büro kommen.
Dort können Sie den neuen Personal-Ausweis abholen.
Ihr Personal-Ausweis ist abgelaufen?
Sie brauchen ganz schnell einen neuen Personalausweis?
Dann können Sie einen neuen Personal-Ausweis bekommen.
Sie müssen dafür ins Bürger-Büro.
Sie bekommen dann einen vorläufigen Personal-Ausweis.
Der vorläufige Personal-Ausweis wird sofort ausgegeben.
Der vorläufige Personal-Ausweis ist nur für kurze Zeit gültig.
Der vorläufige Personal-Ausweis ist nur für 3 Monate gültig.
Der vorläufige Personal-Ausweis ist noch nicht der richtige Personal-Ausweis.
Sie bekommen bald einen richtigen Personal-Ausweis.
- Sie haben einen alten Personal-Ausweis oder einen Reise-Pass.
Sie müssen den alten Personal-Ausweis oder einen Reise-Pass mitbringen. - Sie müssen ein Pass-Foto mitbringen.
Das Foto muss neu sein.
Es muss auch für die Polizei gut zu sehen sein.
Das Foto muss bio-metrie-tauglich sein.
Das heißt:
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Die Augen sind offen.
Der Mund ist geschlossen.
Der Hinter-Grund ist ein-farbig.
Die Person ist gut zu erkennen. - Wenn Sie noch keinen Personal-Ausweis in Grevenbroich haben.
Dann brauchen Sie auch:
-
- die Geburts-Urkunde
- Vielleicht brauchen wir noch weitere Unterlagen.
Zum Beispiel:
-
- eine Urkunde über Ihre Staats-Angehörigkeit
- Sie brauchen einen Reise-Pass für Ihr Kind?
Dann müssen Sie den Antrag machen.
Das Kind ist noch nicht 16 Jahre alt?
Dann müssen beide Eltern mit zum Amt kommen.
Oder nur ein Eltern-Teil kommt mit zum Amt.
Das andere Eltern-Teil muss dann schriftlich sagen:
Ja, ich bin einverstanden.
Das andere Eltern-Teil muss dann unterschreiben. - Manche Kinder wohnen bei einem allein erziehenden Eltern-Teil.
Das heißt:
Der andere Eltern-Teil lebt nicht bei dem Kind.
Dann muss der allein erziehende Eltern-Teil mit zum Amt kommen.
Der andere Eltern-Teil muss nicht mitkommen. - Sie müssen Ihr Kind persönlich bei der Beantragung mitbringen.
Das Kind muss sich zeigen.
Dann können wir sicher sein:
Das ist das richtige Kind. - Manchmal bestellt ein Gericht einen Betreuer für eine Person.
Das heißt:
Der Betreuer darf für die Person entscheiden.
Dann muss der Betreuer mitkommen.
Oder der Betreuer muss einen Brief schreiben.
In dem Brief muss stehen:
Der Betreuer erlaubt das.
Und der Betreuer muss dabei sein. - Der Ausweis ist weg?
Dann müssen Sie eine Anzeige machen.
Das heißt:
Sie müssen sagen:
Jemand hat Ihren Ausweis gestohlen.
Dieser Text wurde mit Hilfe von SUMM.AI in Leichte Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.
Kosten / Gebühren
- Sie sind unter 24 Jahre alt?
Dann zahlen Sie 22,80 Euro. - Sie sind über 24 Jahre alt?
Dann zahlen Sie 37,00 Euro. - Der vorläufige Personal-Ausweis kostet 10,00 Euro.
Sie müssen die Gebühr bezahlen.
Sie können die Gebühr in bar bezahlen.
Oder Sie bezahlen mit Ihrer Karte.
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Zuständige Einrichtungen
-
Bürgerbüro / Wahlen - 33.1
-
- Am Markt 3
- 41515 Grevenbroich
-
- Telefon:
02181 608-3399 - Fax:
02181 608-3390 - E-Mail:
buergerbuero@grevenbroich.de
- Telefon:
-