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Bildung und Teilhabe (Leichte Sprache)
Kurzbeschreibung
Information in Leichter Sprache
Beschreibung
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII.
In dem Gesetz steht:
Kinder und Jugendliche sollen genug Geld haben.
Und Schüler und Schülerinnen sollen genug Geld haben.
Sie sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Und sie sollen in der Schule mitmachen können.
Dafür gibt es Hilfe.
Die Hilfe heißt: Bildungs- und Teilhabe-Paket.
Man kann Geld bekommen.
Für Bildung
Für Teilhabe am sozialen Leben
Für Teilhabe am kulturellen Leben.
Bildung bedeutet Lernen und Wissen.
Zum Beispiel:
In der Schule.
Was braucht man für Bildung?
- Schulfahrten
Das heißt:
Die Schüler und Schülerinnen fahren mit der Schule weg.
Die Fahrt dauert einen Tag oder länger. - Schulbedarfspaket
Das ist ein Paket mit Sachen für die Schule.
Man kann dafür jedes Jahr 154,50 Euro bekommen. - Schüler-Beförderung
Das heißt:
Schüler und Schülerinnen fahren mit dem Bus zur Schule. - Lern-Förderung
Das heißt:
Schüler und Schülerinnen bekommen Nachhilfe-Unterricht. - Mittag-Essen
Für die Sachen kann man Geld bekommen.
Die Menschen wollen am sozialen und kulturellen Leben mitmachen.
Das heißt:
Sie wollen mit anderen Menschen zusammen sein.
Und sie wollen Sachen machen.
Zum Beispiel:
Sie wollen Musik machen
Oder
Sie wollen Lieder singen
Oder
Sie wollen Tanzen.
Da machen Menschen in einem Verein.
Sie sind Mitglied in einem Verein?
Oder Sie sind Mitglied in einer Musik-Schule?
Oder Sie machen etwas Ähnliches?
Man kann dafür 180 Euro im Jahr bekommen.
Wer kann die Leistungen bekommen?
Diese Menschen können die Leistung bekommen:
- Sie bekommen Sozial-Hilfe?
Oder - Sie bekommen Wohn-Geld?
Oder - Sie bekommen Kinder-Zuschlag?
Kinder-Zuschlag ist Geld für Familien mit wenig Geld.
Oder - Familien mit wenig Geld können einen Antrag machen.
Das heißt:
Sie müssen einen Antrag schreiben.
Und es wird geprüft:
Wie viel Geld hat die Familie?
Diese Menschen haben auch ein Recht auf die Leistung.
- Sie bekommen Geld nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz?
Dann müssen Sie den Antrag bei der Leistungs-Stelle machen.
Diese Menschen haben auch ein Recht auf die Leistung.
- Sie bekommen Grund-Sicherung für Arbeitssuchende vom Job-Center?
Dann ist das Job-Center vom Rheinkreis Neuss für Sie zuständig.
- Wohn-Geld-Bescheid
- Kinder-Zuschlag-Bescheid
- Sozial-Hilfe-Bescheid
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Rhein-Kreis Neuss.
Dieser Text wurde mit SUMM.AI in Leichte Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.
Sie wollen Hilfen bekommen?
Dann müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Der Antrag ist in schwerer Sprache.
Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen.
Zuständige Einrichtungen
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Soziale Leistungen - 50.1
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- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-343
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E-Mail: marvin.betz@grevenbroich.de
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