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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Leichte Sprache)
Kurzbeschreibung
Information in Leichter Sprache
Beschreibung
Die Grund-Sicherung im Alter ist eine Sozial-Hilfe.
Die Sozial-Hilfe ist für ältere Menschen.
Die Sozial-Hilfe ist auch für Menschen mit voller Erwerbs-Minderung.
Das heißt:
Diese Menschen können nicht arbeiten.
Die Sozial-Hilfe soll diesen Menschen helfen.
Die Sozial-Hilfe steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch.
Die kurze Form ist: SGB XII.
Es ist das vierte Kapitel von dem Gesetz.
Wer hat ein Recht auf die Hilfe?
- ab dem 65. Geburts-Tag.
Sie sind nach 1947 geboren?
Dann müssen Sie für jedes Jahr einen Monat mehr rechnen. - ab 18 Jahren.
Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.
Das heißt:
Sie sind voll erwerbsgemindert. - Sie können sich nicht selbst helfen.
Zum Beispiel:- mit Ihrem Einkommen
- mit Ihrem Vermögen.
- Sie wohnen in Deutschland.
Wie viel Sozial-Hilfe Sie bekommen, hängt von verschiedenen Sachen ab.
- Wie viele Menschen gehören zu Ihrer Familie?
Das Fach-Wort ist: Bedarfs-Gemeinschaft. - Wie hoch sind die Kosten für die Wohnung?
- Wie viel kostet die Kranken-Versicherung?
- Wie viel Geld hat die Familie?
Und wie viel Geld hat die Familie auf dem Konto?
Bitte machen Sie vorher einen Termin für den Antrag.
- Ausgefüllter Antrag
Der Antrag ist in schwerer Sprache
Wir helfen Ihnen mit dem Antrag - Personalausweis oder einen Pass.
- Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis?
- Sie können nicht mehr arbeiten?
Dann brauchen Sie ein Schreiben von der Rentenversicherung.
In dem Schreiben muss stehen: Sie können nicht mehr arbeiten.
Und Sie können auch in Zukunft nicht mehr arbeiten. - Mietvertrag und letzte Mieterhöhung
- Die letzte Rechnung vom Vermieter.
Die Rechnung ist für die Betriebskosten und Heizkosten. - Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten
- Einkommensunterlagen
Zum Beispiel:- Lohnquittungen
- Gehaltsquittungen
- Kindergeldbescheid
- Wohngeldbescheid
- Rentenmitteilung
- Unterhaltszahlungen.
- Sie haben Geld oder Sachen?
Dann brauchen Sie vielleicht diese Unterlagen:- Sparbuch
- Depotbescheinigung
- Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum
- KFZbrief.
- aktuelle Einstufung beim Energielieferanten
- Sie haben vorher Geld vom Jobcenter bekommen?
Dann brauchen Sie einen Einstellungsbescheid vom Jobcenter. - Bestallungsurkunde
Das ist ein Dokument. Das Dokument ist nur für Betreuer und Betreuerinnen. - Vielleicht brauchen wir noch mehr Infos.
Dieser Text wurde mit SUMM.AI in Leichte Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.
Für diese Hilfe müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie viele Unterlagen zeigen.
Und Sie müssen wichtige Papiere mitbringen.
Wir beraten Sie gern zu allen Fragen.
Und besprechen welche Unterlagen Sie brauchen.
Frau Peters: A - B
Frau Bock: C - G, Ha - Han
Herr Onbasi: Hao - Hz, I - J, Ka - Kre
Herr Heinrichs: Krf - Kz, L - O
Herr Reksztat: P, Q, R, So - Sz, T - V
Herr Troll: Sa - Sn, W - Z
Zuständige Einrichtungen
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Soziale Leistungen - 50.1
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- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-390
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E-Mail: sandra.peters@grevenbroich.de
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-392
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E-Mail: tamer.onbasi@grevenbroich.de
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-435
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E-Mail: uwe.heinrichs@grevenbroich.de
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-364
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E-Mail: guido.reksztat@grevenbroich.de
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Profil: Link
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Position: Fachdienstleiter
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Telefon: 02181 608-385
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E-Mail: joachim.troll@grevenbroich.de
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