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Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (Leichte Sprache)
Kurzbeschreibung
Information in Leichter Sprache
Beschreibung
Ein Asyl-Bewerber ist eine Person.
Die Person sucht Schutz in Deutschland.
Die Person macht einen Asyl-Antrag.
Dann kann die Person vielleicht Geld bekommen.
Das Geld ist für Asyl-Bewerber.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Sie können verschiedene Hilfen bekommen.
Die Hilfen sind:
- Grund-Leistungen
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Sonstige Leistungen.
Was können Sie bekommen?
Die Grund-Leistungen sind Geld.
Mit dem Geld sollen Sie gut leben können.
Sie sollen sich zum Beispiel Essen kaufen können.
Und Sie sollen eine Wohnung haben können.
Sie sollen auch Kleidung kaufen können.
Und Sie sollen sich waschen können.
Sie sollen auch Sachen für den Haushalt kaufen können.
Sie bekommen auch Geld für andere Sachen.
Zum Beispiel:
für Hobbys
für einen Verein.
Sie sind schwanger?
Dann bekommen Sie mehr Geld.
Das Geld ist für besondere Sachen.
Zum Beispiel:
Kleidung für die Schwangerschaft
Sachen für das Baby.
Es gibt auch andere Hilfen.
Die Hilfen sind für besondere Fälle.
Zum Beispiel:
Hilfen für Kinder oder
Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
Sachen für die Schule.
Wie können Sie die Sachen bekommen?
Sie haben kein Geld mehr?
Oder Sie haben zu wenig Geld?
Und Sie bekommen keine Grund-Sicherung für Arbeitssuchende?
Und Sie bekommen keine Sozial-Hilfe?
Dann können Sie die Leistungen bekommen.
Sie wohnen nicht allein?
Dann zählt auch das Geld von Ihrer Familie.
Zu Ihrer Familie gehören:
Ihr Lebens-Partner oder Ihre Lebens-Partnerin
Ihr Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
Ihre Kinder unter 18 Jahren.
Sie bekommen Hilfe nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz?
Dann können Sie Sachen oder Geld bekommen.
Das ist unterschiedlich.
Sie können auch Gut-Scheine bekommen.
Oder Sie bekommen die Hilfe auf eine andere Art.
Wann endet die Leistungs-Berechtigung?
Die Leistungs-Berechtigung endet:
wenn die Person aus Deutschland ausreist
am Ende von dem Monat, in dem die Person keine Leistungs-Voraus-Setzung mehr hat
wenn das Bundes-Amt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sagt:
Die Person darf Asyl bekommen.
wenn ein Gericht sagt: Das Bundes-Amt muss die Person als Asyl-Berechtigten anerkennen.
- Sie müssen einen Antrag ausfüllen.
Der Antrag ist in schwerer Sprache.
Wir helfen Ihnen bei dem Antrag. - Sie müssen zeigen:
Sie haben ein aktuelles Aufenthalts-Dokument.
Zum Beispiel:- einen Reise-Pass
- eine Aufenthalts-Gestattung
- eine Duldung.
- Meldebescheinigungen
- Zuweisungs-Entscheidung
- Sie müssen zeigen:
Wie viel Geld haben Sie?
Zum Beispiel:- Konto-Auszüge von Konten in Deutschland und im Ausland
- Konto-Auszüge von Wert-Anlagen in Deutschland und im Ausland
- Haben Sie ein Auto?
- Haben Sie Schmuck?
- Haben Sie eine Wohnung oder ein Haus?
- Sie müssen zeigen:
Wie viel Geld verdienen alle Personen in Ihrer Familie?
Zum Beispiel:- Lohn-Abrechnungen
- Renten-Bescheide
- Kinder-Geld
- BAföG
- Unterhaltsvorschuss.
- Nachweis über Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung
- leistungsbezogene Nachweise
Zum Beispiel:- Mutter-Pass
- Schulbescheinigung
- Kostenvoranschläge
- Bei verwaltungsrechtlichen Mitwirkungs-Pflichten:
Bescheide und Auf-Forderungen der Ausländer-Behörde
- Sie arbeiten?
Dann müssen Sie zeigen:- Welche Versicherungen haben Sie?
- Wie viel Geld geben Sie für die Fahrt zur Arbeit aus?
- Sie haben früher Sozial-Leistungen bekommen?
Dann müssen Sie das zeigen.
Zum Beispiel:- einen Auf-Hebungs-Bescheid vom Job-Center
- einen Einstellungs-Bescheid von einer anderen Stadt.
- Miet-Vertrag und Nachweise über:
- die aktuelle Miethöhe
- die Heiz-Kosten
- den Strom.
- Heirats-Urkunde
Scheidungs-Urteil
Nachweis über Ehe-Gatten-Unterhalt
Sie können einen Antrag machen.
Dann bekommen Sie ab diesem Monat Geld.
Sie müssen die Unterlagen zu einer bestimmten Zeit abgeben.
Sie können die Unterlagen nicht zu dieser Zeit abgeben?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Der Antrag heißt: Frist-Verlängerung.
Das heißt:
Sie wollen die Unterlagen später abgeben.
Dieser Text wurde mit SUMM.AI in Leichte Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.
- Sie kommen aus einem Drittstaat.
Das heißt:
Sie kommen nicht aus einem Land von der EU. - Sie sind in Deutschland.
- Sie erfüllen eine von diesen Sachen:
- Sie haben eine Aufenthalts-Gestattung nach dem Asyl-Gesetz.
- Sie wollen über einen Flug-Hafen einreisen.
Aber die Einreise ist noch nicht erlaubt. - Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis nach dem Aufenthalts-Gesetz.
- Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis nach Paragraph 25 (5) Aufenthalts-Gesetz.
Und die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung ist noch nicht 18 Monate her. - Sie haben eine Duldung nach Paragraph 60a Aufenthalts-Gesetz.
- Sie müssen ausreisen.
- Sie sind Ehe-Partner oder Lebens-Partner von den genannten Personen.
Oder Sie sind ein minderjähriges Kind von den genannten Personen. - Sie stellen einen Folge-Antrag nach Paragraph 71 Asyl-Gesetz.
Oder Sie stellen einen Zweitantrag nach Paragraph 71a Asyl-Gesetz. - Sie haben einen Aufenthalts-Titel beantragt.
Aber Sie haben noch keine Antwort von der Ausländer-Behörde bekommen.
- Sie haben kein Geld mehr.
Oder Sie haben zu wenig Geld. - Sie bekommen kein Geld von der Grund-Sicherung für Arbeitssuchende.
Sie bekommen auch keine Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
Und Sie bekommen keine Grund-Sicherung nach dem Sozial-Gesetz-Buch Zwölftes Buch.
Sie wollen Geld oder Hilfe nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz?
Dann können Sie einen Antrag machen.
Der Antrag muss keine bestimmte Form haben.
Sie können einen Termin bei der zuständigen Stelle machen.
Bei dem Termin bekommen Sie Infos.
Bitte bringen Sie alle wichtigen Unterlagen mit.
Frau Weißkirchen:
Wenn Ihr Nachname mit den Buchstaben A - E beginnt
Frau Gerwing:
Wenn Ihr Nachname mit den Buchstaben F - N beginnt
Herr Arnold:
Wenn Ihr Nachname mit den Buchstaben O - Z beginnt
Zuständige Einrichtungen
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Leistungen nach dem AsylbLG / Leistungen nach dem UVG - 50.3
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- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
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