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Hilfe zum Lebensunterhalt (Leichte Sprache)
Kurzbeschreibung
Information in Leichter Sprache
Beschreibung
Sie können nicht arbeiten?
Sie bekommen kein Bürger-Geld?.
Sie bekommen keine Grund-Sicherung im Alter?
Sie bekommen keine Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung?
Und Sie brauchen Hilfe?
Dann können Sie Geld für Ihr Leben bekommen.
Damit sie genug zu Essen haben.
Oder in einer Wohnung leben können.
Das Geld heißt: Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
Das ist eine Sozial-Hilfe.
Kinder unter 15 Jahren können Sozial-Hilfe bekommen.
Dafür müssen Sie:
Sie leben mit den Eltern zusammen.
Die Eltern bekommen Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist eine Leistung.
Das heißt:
Sie bekommen Geld.
Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist für verschiedene Sachen:
Einen Regel-Bedarf zur Sicherung des Lebens-Unterhalts.
Jedes Familien-Mitglied hat einen eigenen Regel-Bedarf.
Der Regel-Bedarf ist für Essen, Kleidung, Körper-Pflege.
Erwachsene bekommen 563,00 Euro.
Ehe-Partner oder Lebens-Partner bekommen 506,00 Euro.
Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, bekommen 357,00 Euro.
Kinder, die zwischen 6 und 14 Jahre alt sind, bekommen 390,00 Euro.
Jugendliche, die zwischen 14 und 18 Jahre alt sind, bekommen 471,00 Euro.
Es gibt Hilfen für Kinder und Jugendliche.
Die Hilfen heißen: Bildungs- und Teil-Habe-Leistungen.
Mehr Infos finden Sie in der Dienst-Leistung: Bildung und Teilhabe.
Es gibt Geld für Ihre Wohnung und die Heizung.
In besonderen Fällen bezahlen wir die Schulden für:
Sie sollen nicht ohne Wohnung sein.
Sie sollen in Ihrer Wohnung bleiben können.
Oder Sie haben ein anderes Problem.
Zum Beispiel:
Sie haben Schulden bei Ihrem Energie-Versorger.
Es gibt Geld für Ihre Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung.
Sie können mehr Geld für den Lebens-Unterhalt bekommen.
Das Fach-Wort ist: Mehr-Bedarf.
Mehr-Bedarf gibt es zum Beispiel:
Sie haben das Renten-Alter erreicht.
Und Sie haben einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Merkzeichen G.
Das heißt: Sie können nicht gut gehen.
Oder:
Sie haben das Renten-Alter noch nicht erreicht.
Aber Sie haben einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Merkzeichen G.
Das heißt: Sie können nicht gut gehen.
Und Sie können nicht arbeiten.
Oder:
Sie sind schwanger.
Und Sie sind in der 13. Woche von der Schwangerschaft.
Oder:
Sie sind alleinerziehend.
Oder:
Sie sind 15 Jahre alt oder älter.
Und Sie sind behindert.
Und Sie bekommen Hilfe für die Schule oder Ausbildung.
Oder:
Sie sind krank.
Und Sie müssen deshalb anders essen als andere Menschen.
Sie leben nicht allein?
Dann rechnet das Sozial-Amt das Geld von Ihrer ganzen Familie zusammen.
So kann das Sozial-Amt sehen:
Wie viel Geld brauchen Sie?
Dafür rechnet das Sozial-Amt das Geld von allen Menschen in Ihrer Wohnung zusammen.
Zum Beispiel:
Erwerbs-Einkommen,
Unterhalts-Leistungen und
Rente.
Das Kinder-Geld ist für das Kind.
Vielleicht bekommt das Kind auch Unterhalt.
Das heißt:
Jemand bezahlt Geld für das Kind.
Das Geld ist auch für das Kind.
Das Geld soll dem Kind helfen.
Manche Sachen sind Schonvermögen.
Das heißt:
Diese Sachen darf man behalten.
Zum Beispiel:
Kleinere Bar-Beträge.
Das heißt:
Jeder Erwachsene hat 10.000 Euro.
ein passendes Haus-Grund-Stück.
Diese Sachen zählen nicht für die Berechnung von den Leistungen.
Sie bekommen nur in wenigen Fällen Geld für die Vergangenheit.
- Sie brauchen einen gültigen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
Vielleicht brauchen Sie auch eine Meldebestätigung. - Einkommens-Nachweise
Zum Beispiel:- Rente
- Kranken-Geld
- Kinder-Geld
- Unterhalts-Zahlungen
- Unterhaltsvorschuss.
- Sie müssen zeigen:
Wie viel Geld haben Sie?
Zum Beispiel:- ein Sparbuch
- eine Depot-Bescheinigung
- ein Grund-Buch-Auszug bei Haus- und Wohnungs-Eigentum
- einen KFZbrief.
- Konto-Auszüge von den letzten 3 Monaten
- Miet-Vertrag
- Sie müssen zeigen:
- Haben Sie die Miete bezahlt?
- Haben Sie Geld für Neben-Kosten und Heiz-Kosten bezahlt?
- Haben Sie eine Rechnung für Neben-Kosten und Heiz-Kosten bekommen?
- Haben Sie Geld für Versicherungen bezahlt?
- Sie müssen zeigen:
- Sie haben eine Kranken-Versicherung.
- Sie haben eine Pflege-Versicherung.
- Haben Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis?
- Sie können nur für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten?
Dann müssen Sie das zeigen.
Zum Beispiel mit einem Renten-Bescheid.
Oder mit einem Attest von einem Arzt. - Sie haben vorher Geld vom Job-Center bekommen?
Dann brauchen Sie einen Einstellungs-Bescheid vom Job-Center.
Der Einstellungs-Bescheid ist ein Brief.
In dem Brief steht:
Sie bekommen kein Geld mehr vom Job-Center.
Das Job-Center ist im Rheinkreis Neuss. - Bestallungs-Urkunde
Die Bestallungs-Urkunde ist ein Dokument.
Das Dokument ist für Betreuer.
Das Sozial-Amt kann auch andere Unterlagen von Ihnen wollen.
Dieser Text wurde mit Hilfe von SUMM.AI in Leichte Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.
Für diese Hilfe müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie viele Unterlagen zeigen.
Und Sie müssen wichtige Papiere mitbringen.
Wir beraten Sie gern zu allen Fragen.
Und besprechen welche Unterlagen Sie brauchen.
- Frau Peters: A - B
- Frau Bock: C - G, Ha - Han
- Herr Onbasi: Hao - Hz, I - J, Ka - Kre
- Herr Heinrichs: Krf - Kz, L - O
- Herr Reksztat: P, Q, R, So - Sz, T - V
- Herr Troll: Sa - Sn, W - Z
Zuständige Einrichtungen
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Soziale Leistungen - 50.1
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- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
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