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Kommunale Wärmeplanung - Kehrbuchdaten übermitteln

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sind Sie nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.

Folgende Datei wird von Ihnen für die Übermittlung benötigt:

  • Datei zur kommunalen Wärmeplanung (Kehrbuchdaten als CSV-Datei)

Die Übermittlung der Daten erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP). Dafür wird ein Elster Unternehmenskonto bzw. ein persönliches Unternehmenszertifikat benötigt.

Die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz stellt eine Anleitung für den Kehrdaten-Upload zur Verfügung, die wir zum Download anbieten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen