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Kraftfahrzeug Ummeldung (Leichte Sprache)

Kurzbeschreibung

Symbol Leichte Sprache Information in Leichter Sprache

Beschreibung

Sie haben ein Auto oder ein Motor-Rad?
Oder Sie haben einen Wohn-Wagen?
Dann können Sie im Bürger-Büro von der Stadt Grevenbroich auch Ihre Halter-Anschrift ändern lassen.
Die Halter-Anschrift ist die Adresse von dem Besitzer von dem Fahrzeug.
Die Halter-Anschrift steht im Fahrzeug-Schein.
Die Halter-Anschrift steht auch in der Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.

Was muss man dafür können?
Sie sind in Grevenbroich umgezogen.
Oder Sie sind in eine neue Wohnung in Grevenbroich gezogen.
Die Wohnung ist Ihre Haupt-Wohnung.
Vorher haben Sie in einer anderen Stadt im Rhein-Kreis Neuss gewohnt.
In den Fahrzeug-Papieren stehen Sie als natürliche Person.
Und Sie haben eine Adresse im Rhein-Kreis Neuss.
In der Zulassungs-Bescheinigung Teil I ist noch kein Aufkleber.
Die Zulassungs-Bescheinigung Teil I ist ein Dokument.
Das Dokument heißt auch: Fahrzeug-Schein.

Sie können nicht selbst zu der Behörde gehen?
Dann kann auch eine andere Person für Sie zu der Behörde gehen.
Dafür braucht die Person eine Vollmacht von Ihnen.
Eine Vollmacht ist ein Dokument.
In dem Dokument steht:
Die Person darf für Sie zu der Behörde gehen.
Vielleicht haben Sie eine der Sachen nicht.
Dann müssen Sie sich an das Straßen-Verkehrs-Amt wenden.

Sie ziehen in die Stadt Grevenbroich?
Und Sie kommen von außerhalb vom Rhein-Kreis Neuss?
Dann müssen Sie sich auch an das Straßen-Verkehrs-Amt vom Rhein-Kreis Neuss wenden.
Die Adresse ist:
Dienst-Stelle Grevenbroich
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Sie können auch auf die Internet-Seite vom Rhein-Kreis Neuss gehen.
Die Internet-Seite ist: www.rhein-kreis-neuss.de.

Welche Gesetze muss man beachten?
Sie haben ein Auto?
Und Sie ziehen um?
Dann müssen Sie das Straßen-Verkehrs-Amt informieren.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Fahr-Zeug-Zulassungs-Verordnung.
Die kurze Form ist: FZV.
Das steht in Paragraph 13 Abs. 1 Nr. 1 von der FZV.

Sie müssen dem Straßen-Verkehrs-Amt Ihre neue Adresse zeigen.
Dafür brauchen Sie:
die Zulassungs-Bescheinigung Teil I
oder den Fahrzeug-Schein.

Sie können auch zum Bürger-Büro von der Stadt Grevenbroich gehen.
Dann können Sie dort Ihre neue Adresse zeigen.
Und das Bürger-Büro kann das Straßen-Verkehrs-Amt informieren.

Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 oder Fahrzeug-Schein

Dieser Text wurde mit Hilfe von SUMM.AI in Leichte Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Schwerer Sprache.

Kfz - Ummeldung: 11,10 Euro

Sie müssen die Gebühr bezahlen.
Sie müssen die Gebühr bezahlen, wenn Sie den Antrag machen.
Sie können die Gebühr mit Bar-Geld bezahlen.
Oder Sie können die Gebühr mit einer EC-Karte bezahlen.
Dafür brauchen Sie eine PIN.

Sie können die Gebühr nicht mit einer Kredit-Karte bezahlen.

Zuständige Einrichtungen