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Gewerbe Ummeldung
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Eine Gewebeummeldung hat in jedem Fall
- bei Verlegung des Betriebes,
- bei Verlegung der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes,
- bei Wechsel beziehungsweise Ausdehnung des Gewerbegegenstandes
- und bei Namensänderung des Gewerbetreibenden
zu erfolgen.
Die Gewerbeummeldung ist unverzüglich bei Änderung des Gewerbes erforderlich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
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- Ostwall 6
- 41515 Grevenbroich
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- Telefon:
02181 608-3299 - Fax:
02181 608-3290 - E-Mail:
ordnungsamt@grevenbroich.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-3299
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