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Anliegerbescheinigung
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Eine Beitragsbescheinigung bzw Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge usw. zu zahlen sind und gegebenenfalls in welcher Höhe.
Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte durch Erschließungen wie beispielsweise den Ausbau der Straße Vorteile erhalten. Für diese Investition verlangt die Stadt eine finanzielle Gegenleistung in Form eines Erschließungsbeitrages. Häufig werden für folgende Leistungen die Bescheinigung ausgestellt:
- die öffentliche Trinkwasserversorgung
- die öffentliche Kanalisation
- das örtliche Stromnetz
- die örtliche Gasversorgung
- das Kabelfernsehnetz
- das Telefonnetz
- die öffentlichen Spiel- und Grünflächen
- örtliche Verkehrsflächen
Erschließungsbeitragsbescheinigungen sind ein offizieller Nachweis der Gemeinde mit wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu einem Grundstück.
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NW)
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Grevenbroich
Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:
- Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG).
- Um eine Beitragsbescheinigung erteilen zu können, wird eine genaue Lagebezeichnung des Grundstücks benötigt (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer).
- Soweit vorhanden, ist ein Lageplan hilfreich.
- Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers.
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) oder online zu stellen.
- Für die Austellung einer Anliegerbescheinigung muss ein Eigentümernachweis oder eine Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorlegen.
- Bereiten Sie Unterlagen vor.
- Beantragen Sie den Bescheinigungsantrag schriftlich (formloser Antrag via Mail möglich) oder online
- Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung.
Sollten bei der Einreichung des Online-Antrages technische Probleme auftreten, bitten wir um Mitteilung über das Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend mit dem KDN als IT-Dienstleister um die Behebung des Problems kümmern.
Für die Bescheinigung sind nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Grevenbroich 26,50 Euro zu entrichten.
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Zuständige Einrichtungen
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Steuern, Gebühren und Beiträge - 22
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- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-380
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E-Mail: steuern@grevenbroich.de
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