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Anerkennung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz

Beschreibung

Das Versicherungsamt hilft in Rentenangelegenheiten, auch bei der Anerkennung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz bzw. nach dem deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen.

Die aufgenommenen Anträge werden an die Rentenversicherungsträger zur Bearbeitung weitergeleitet.

Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich!

Hilfestellung wird in diesen Bereichen außerdem durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (ehemals LVA), Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (ehemals Bundesknappschaft) geleistet.