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Wohnungsnotfälle

Beschreibung

Alle notwendigen Hilfen zum Erhalt und Sicherung von Wohnraum

  • Vorbeugende Obdachlosenhilfe
  • Beratung und Betreuung sowie Vermittlung zu unterstützenden Institutionen
  • Wirtschaftliche Hilfen nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII
  • Kümmerfunktion für Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter
  • Vermittlung von Wohnraum
  • Bereitstellung von Unterkünften bei eingetretener Obdachlosigkeit

Für wohnungslose Personen und solche, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, werden in Grevenbroich verschiedene Hilfsangebote vorgehalten. Angefangen bei der Vermittlung einer Schlafstätte für nichtsesshafte Personen, bis hin zur Beratung und Unterstützung obdachloser Personen bei der Wohnungssuche.

Das Hilfsangebot der Stadtverwaltung erstreckt sich dabei insbesondere auf Hilfen zum Erhalt einer Wohnung (z.B. bei Räumungsklagen) und die Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft für Wohnungslose (z.B. nach der Vollstreckung eines Räumungsurteils durch die Obergerichtsvollzieherin / den Obergerichtsvollzieher). Solche Unterbringungen dienen der Gefahrenabwehr, im Sinne der Bestimmungen nach dem Ordnungsbehördengesetz.

Bewohnerinnen und Bewohner der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Grevenbroich erhalten Beratung und Hilfe durch sozialpädagogisches Fachpersonal. Dadurch sollen Betroffene zur Rückkehr in den Normalwohnbereich befähigt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Kündigungsschreiben Vermieterin / Vermieter
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Sofern weitere Unterlagen erforderlich sind, wird dies im persönlichen Gespräch erläutert.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen