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Internationaler Leichenpass
Beschreibung
Allgemein bedeutet die Überführung das Verbringen eines Verstorbenen von einem Ort zu einem anderen, nachdem der Tod festgestellt und bescheinigt worden ist.
Die Überführung kann demnach das Verbringen des Verstorbenen vom Sterbe- bzw. Auffindungsort in eine öffentliche Leichenhalle, in die Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens bzw. zum Krematorium (sog. Zwischenüberführung) betreffen. Verbringungen von Verstorbenen im Inland unterliegen mit wenigen Ausnahmen keiner besonderen Überführungsgenehmigung.
Gründe für eine internationale Überführung können z. B. sein, dass Reisende im Urlaub versterben und zur Bestattung überführt werden müssen oder dass Menschen mit Migrationshintergrund in ihrem ursprünglichen Heimatland beigesetzt werden möchten.
Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg nach den jeweils dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt werden.
- Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10. Februar 1937 (RGBl. 1938 II S. 199) mit Ausnahme für Leichenbeförderungen innerhalb der Grenzgebiete (sog. Berliner Abkommen).
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
Eine Überführung ist erst nach der eindeutigen Feststellung des Todes und der Ausstellung des Totenscheines durch einen Arzt möglich.
Grundsätzlich muss die Überführung spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes beginnen.
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Je nach Bestattungsart, Sterbeort und Überführungsort unterscheiden sich Ablauf und Anzahl der Überführungsfahrten. Die Gebühren sind daher vom Einzelfall abhängig und können hier nicht beziffert werden. Neben den Gebühren sind die Konditionen für die Überführung beim jeweiligen Bestattungs- bzw. Überführungsunternehmen zu erfragen.
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
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- Ostwall 6
- 41515 Grevenbroich
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- E-Mail:
ordnungsamt@grevenbroich.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-3216
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E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-3219
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E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de
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