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Straßenbaubeiträge
Beschreibung
Bei einer notwendigen Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung der Erschließungsanlagen werden diese gemeindlichen Ausgaben als straßenbauliche Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern / Erbbauberechtigten abgerechnet.
Bei der Forderung von Straßenbaubeiträgen, die eine Eigentümergemeinschaft betreffen, haftet eine Eigentümerin bzw. ein Eigentümer als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- und Teileigentum erhält die Verwalterin /der Verwalter der Anlage jedoch zum gleichen Zeitpunkt eine Vorabinformation zur Beitragsforderung.
Hierzu ist erforderlich:
- Die Feststellung der Beitragspflicht,
- Aufwandsermittlung der maßnahmebedingten Kosten (z.B. Erneuerung der Fahrbahn, der Beleuchtung oder Verbesserung durch Anlegung von Parkstreifen, Radwegen),
- Verteilung des beitragsfähigen Aufwands auf die anliegenden Grundstücke, bis hin zur
- Geltendmachung des Straßenbaubeitrages durch Heranziehungsbescheide.
Zuständige Einrichtungen
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Steuern, Gebühren und Beiträge - 22
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- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-380
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E-Mail: steuern@grevenbroich.de
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