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Anliegerreinigungspflicht - Fragen & Antworten

Beschreibung

Warum übernimmt die Stadt nicht die komplette Reinigung aller Gehwege und Straßen?

Grevenbroich ist mit 102 Quadratkilometern eine große Flächengemeinde. Aufgrund dieser Größenordnung ist es personell nicht möglich, alle Gehwege und Straßen zu reinigen, besonders dann, wenn im Herbst und Winter besonders intensiv gereinigt werden muss. Die Stadt reinigt die Gemeindestraßen und die Gemeindeverbindungsstraßen. Straßen, die überwiegend von den Anliegern selbst genutzt werden, müssen von den Anliegern gereinigt werden. Die Reinigung der Gehwege ist im gesamten Stadtgebiet auf die Anlieger übertragen.

Gibt es ein Gesetz, das mir die Reinigung vorschreibt?

Das Straßenreinigungsgesetz NRW (§ 4 Abs. 1 StrReinG NRW) erlaubt es den Kommunen, die Reinigung auf die Anlieger zu übertragen. Es ist landesweit üblich, dass Kommunen von diesem Recht Gebrauch machen. In Grevenbroich gilt die Straßenreinigungssatzung. Diese ist auch im Internet unter www.grevenbroich.de hinterlegt.

Wie erfahre ich, ob ich in meiner Straße selber reinigen muss?

Sie können im Straßenverzeichnis (Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung) nach Ihrer Straße suchen. Ist Ihre Straße dort aufgeführt, muss die Reinigung des Gehwegs sowie der Fahrbahn von den Anwohnern durchgeführt werden. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich einfach an den Fachdienst Steuern, Gebühren, Beiträge der Stadt Grevenbroich (Tel. 02181/608-380).

Ich weiß, ich muss in meiner Straße selber reinigen. Was genau muss ich alles reinigen?

Ist Ihre Straße im Straßenverzeichnis (Anlage 1) aufgeführt, müssen der Gehweg sowie die Fahrbahn entlang Ihres Grundstücks von Ihnen gereinigt werden. Ist Ihre Straße dort nicht aufgeführt, sind Sie nur für die Reinigung des Gehwegs zuständig. Die Stadt führt dann die Reinigung der Fahrbahn durch.
Die Reinigung der Gehwege ist im gesamten Stadtgebiet auf die Anlieger übertragen. Zu den Gehwegen gehören z. B. auch Gassen und Verbindungswege sowie kombinierte Geh- und Radwege.
Gehwege und Fahrbahn zu reinigen bedeutet, alle Verunreinigungen von Gehweg und Straße zu entfernen, die die Hygiene oder das Stadtbild beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Bei Gehwegen umfasst das auch die Beseitigung von Unkraut und sonstigen Verunreinigungen. Laub muss schnellstmöglich beseitigt werden, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt. Die Fahrbahn muss bis zur Straßenmitte gereinigt werden, wenn beide Straßenseiten bebaut sind. Ist nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenbreite. Gereinigt werden muss jeweils der Abschnitt entlang des eigenen Grundstückes.

Wie oft muss ich reinigen?

Fahrbahnen und Gehwege sollen einmal pro Woche gereinigt werden.

Ich weiß, ich muss in meiner Straße selber reinigen. Aber ich bin durch Alter und/oder Krankheit nicht in der Lage dazu. Was kann ich tun?

Vielleicht sind ihre Nachbarn, Kinder oder Enkel so nett und helfen Ihnen. Sie können mit der Reinigung aber auch ein Unternehmen beauftragen.

Ich weiß, ich muss in meiner Straße selber reinigen, mache es aber – warum auch immer – nicht. Muss ich mit einer Strafe rechnen?

In diesem Fall begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann. Wenn Dritte zu Schaden kommen, zum Beispiel auf Verunreinigungen ausrutschen und sich verletzten, müssen sie unter Umständen auch mit Schadensersatzforderungen des Geschädigten rechnen.

Rückwärtig grenzt mein Grundstück an eine Straße, in der die Anwohner selber reinigen müssen. Ich habe allerdings zu dieser Straße keinen direkten Zugang, kein Gartentor etc. Was muss ich tun?

Auch wenn Sie keinen Zugang an dieser Straßenseite haben, sind Sie dennoch Anlieger der Straße und müssen auch dort Ihrer Reinigungs- und Streupflicht nachkommen.

Mein Grundstück grenzt an eine Gasse bzw. an einen Verbindungsweg. Bin ich als Anlieger auch dort für die Reinigung zuständig?

Ja, denn auch Gassen und Verbindungswege gehören zu den Gehwegen im Sinne der Straßenreinigungssatzung. Dies bedeutet, dass auch sie einmal wöchentlich gekehrt und bei Bedarf von Unkraut und anderen Verunreinigungen befreit werden müssen.

Mein Haus steht in zweiter Reihe, ist also ein Hinterliegergrundstück. Von der Straße aus, in der die Anwohner selber reinigen müssen, habe ich nur einen Zuweg zu meinem Haus. Bin ich für die Reinigung der Straßenfront trotzdem zuständig?

Wird Ihr Hinterliegergrundstück durch eine eigene Wegeparzelle, die Ihnen als Teil Ihres Grundstückes gehört, erschlossen, müssen Sie die Straßenfront dieser Wegeparzelle je nach der Regelung in dieser Straße wie oben beschrieben reinigen. Sofern der Weg zu Ihrem Haus über das Vorderliegergrundstück durch eine Grunddienstbarkeit oder eine Baulast abgesichert ist, müssen Sie nichts tun. Es sei denn, Sie haben mit dem Vorderlieger eine anders lautende private Vereinbarung geschlossen.

Mein Haus wird über einen privaten Stichweg erschlossen. Was muss ich tun?

Grenzt Ihr Haus mit einer Grundstücksseite an eine öffentliche Straße und mit einer anderen Grundstücksseite an den privaten Stichweg, muss die öffentliche Straße je nach der Regelung in dieser Straße wie oben beschrieben gereinigt werden. Liegt Ihr Haus nur an dem privaten Stichweg, empfehlen wir Ihnen und allen anderen Teileigentümern des privaten Stichweges, eine verbindliche Reinigungsregelung für die Straßenreinigung und für den Winterdienst zu treffen. Kommt zum Beispiel ein Ver- oder Entsorgungsfahrzeug unverschuldet zu einem Schaden, haften die Teileigentümer des privaten Stichweges als Gesamtschuldner.

Mein Haus befindet sich auf einem Eckgrundstück, so dass es im Grunde an zwei Straßen liegt. Muss ich in beiden Straßen reinigen?

Ja, wenn beide Straßen unter die Anliegerreinigungspflicht fallen, müssen Sie in der Tat in beiden Straßen reinigen. Die Reinigungspflicht gilt für die ganze Breite Ihres Grundstückes. Sollte in einer der beiden Straßen jedoch keine Reinigungspflicht für die Anwohner bestehen, müssen Sie dort auch nicht selbst reinigen.

Kontrolliert die Stadt, ob ich die Reinigung durchführe?

Die Stadt erhält u. a. Informationen über Verunreinigungen oder starken Unkrautbewuchs durch einen Straßenkontrolleur. Darüber hinaus geht die Verwaltung auch Hinweisen und Beschwerden z.B. aus der Nachbarschaft nach.

Anfragen richten Sie bitte an steuern@grevenbroich.de.

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