BIS: Suche und Detail

Grundschule Aufnahme

Beschreibung

In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.

Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverant­wortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.

Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

Kinder, die schulpflichtig werden, müssen von ihren Erziehungsberechtigten an einer Grundschule angemeldet werden.
Die Erziehungsberechtigten des jeweiligen Einschulungsjahrgangs erhalten dazu weitere Informationen per Post.
Vor dem Anmeldezeitraum finden Sie aktuelle Informationen unter www.grevenbroich.de.

Ein Anmeldetermin kann dann mit der gewünschten städtischen Grundschule vereinbart werden und sollte unbedingt zeitnah erfolgen. Da für jede Schule eine Aufnahmekapazität festgelegt ist, wird eine frühzeitige Anmeldung dringend empfohlen.

Bitte bringen Sie zum Anmeldetermin die Geburtsurkunde sowie ein Nachweis der Masernschutzimpfung (Impfpass) mit.

Die Anmeldung ist grundsätzlich nur an einer Grundschule möglich.

Für eine Aufnahme in die Grundschule muss Ihr Kind schulfähig sein. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie automatisch nach der Anmeldung an einer Grundschule vom Gesundheitsamt des Rhein-Kreis-Neuss.

Bei Rückfragen steht das Schulverwaltungsamt unter schulverwaltung@grevenbroich.de zur Verfügung.

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis der Masernschutzimpfung (Impfpass) 

Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule.

Die Erziehungsberechtigten des jeweiligen Einschulungsjahrgangs erhalten dazu weitere Informationen per Post.
Vor dem Anmeldezeitraum finden Sie aktuelle Informationen unter www.grevenbroich.de.

  • Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
  • Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
  • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen