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Rentenversicherung Kontenklärung

Beschreibung

Im Versicherungskonto sind Ihre gemeldeten Beschäftigungszeiten und Einkünfte ebenso ge­speichert wie zum Beispiel gemeldete Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit. Da Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger aber nicht alle Einzelheiten Ihrer Versicherungsbiographie kennt, wird er meist noch einiges bei Ihnen erfragen. Hierfür ist eine Kontenklärung notwendig. Ihr Rentenversicherungsträger wird bei der Kontenklärung Ihre bisher erfassten Daten prüfen und Sie auch über bestehende Lücken informieren.

Bei der Stellung von Anträgen auf Klärung des Rentenversicherungskontos hilft das Versicherungsamt der Stadt Grevenbroich.

Die aufgenommenen Anträge werden an die Rentenversicherungsträger zur Bearbeitung weitergeleitet.

Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich!

Hilfestellung wird in diesen Bereichen außerdem durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (ehemals LVA), Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (ehemals Bundesknappschaft) geleistet.