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Rentenversicherung - Freiwillige Beiträge

Beschreibung

Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge erhöht sich nicht nur der Rentenanspruch, sondern es können auch Wartezeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und in manchen Fällen bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. 

Das Versicherungsamt hilft in Rentenangelegenheiten.

Die aufgenommenen Anträge werden an die Rentenversicherungsträger zur Bearbeitung weitergeleitet.

Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich!

Hilfestellung wird in diesen Bereichen außerdem durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (ehemals LVA), Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (ehemals Bundesknappschaft) geleistet.