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Bildung und Teilhabe

Beschreibung

Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII hat der Gesetzgeber u.a. ein Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Dieses soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sicherstellen.

Gesetzlich wird zwischen Bedarfen für Bildung und Bedarfen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben unterschieden.

Welche Bedarfe gibt es?

Bedarfe für Bildung sind:

  • Schulfahrten (auch eintägige)
  • Schulbedarfspaket (jährlich 154,50 Euro)
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung (angemessener Nachhilfeunterricht)
  • Mittagsverpflegung

Bedarfe für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es für:

  • Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikschulen oder für vergleichbare Aktivitäten (jährlich 180 Euro).

Wer ist leistungsberechtigt?

Leistungsberechtigt sind:

  • Beziehende von Sozialhilfe (SGB XII) oder
  • Beziehende von Wohngeld (WoGG) oder
  • Beziehende von Kinderzuschlag (KiZ) oder
  • Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen (Antragsstellung und Prüfung des Einkommens sind erforderlich).

Leistungsberechtigt sind ebenfalls

  • Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
    Anträge sind direkt bei der Leistungsstelle zu stellen.

Leistungsberechtigt sind ebenfalls

  • Wohngeldbescheid
  • Bescheid der Kindergeldkasse über die Gewährung von Kinderzuschlag
  • Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Rhein-Kreis Neuss.