Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII hat der Gesetzgeber u.a. ein Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Dieses soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sicherstellen.
Gesetzlich wird zwischen Bedarfen für Bildung und Bedarfen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben unterschieden.
Welche Bedarfe gibt es?
Bedarfe für Bildung sind:
- Schulfahrten (auch eintägige)
- Schulbedarfspaket (jährlich 195,00 Euro, Auszahlungen zum 01.02. 65,00 Euro und zum 01.08. 130,00 Euro)
- Schülerbeförderung
- Lernförderung (angemessener Nachhilfeunterricht)
- Mittagsverpflegung
Bedarfe für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es für:
- Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikschulen oder für vergleichbare Aktivitäten (jährlich 180,00 Euro).
Wer ist leistungsberechtigt?
Leistungsberechtigt sind:
- Beziehende von Sozialhilfe (SGB XII) oder
- Beziehende von Wohngeld (WoGG) oder
- Beziehende von Kinderzuschlag (KiZ) oder
- Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen (Antragsstellung und Prüfung des Einkommens sind erforderlich).
Leistungsberechtigt sind ebenfalls
- Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Anträge sind direkt bei der Leistungsstelle zu stellen.
Leistungsberechtigt sind ebenfalls
- Beziehende von Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter (SGB II).
Zuständig ist hier das Jobcenter des Rhein-Kreis Neuss.
- Wohngeldbescheid
- Bescheid der Kindergeldkasse über die Gewährung von Kinderzuschlag
- Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII
- Bei Kindern, die 16 Jahre und älter sind, eine aktuelle Schulbescheinigung
- Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (das Formular stellen wir hier zum Download zur Verfügung).
Zusätzlich bei Bedarfen für Klassenfahrten:
- Informationsschreiben über die Klassenfahrt
- ggf. die Bestätigung der Schule über die Teilnahme an einer Klassenfahrt
Zusätzlich bei Bedarfen für Schülerbeförderung:
- Monatliche Kostennachweise über die bisher entstandenen und fortlaufenden Kosten
Zusätzlich bei Bedarfen für Lernförderung:
- Bestätigung der Schule über den erforderlichen Lernförderbedarf (das Formular stellen wir hier zum Download zur Verfügung), den abgeschlossenen Vertrag über die Lernförderung
Zusätzlich bei Bedarfen für Mittagsverpflegung:
- Den abgeschlossenen Vertrag über die Mittagsverpflegung/Bescheinigung über diese
Zusätzlich bei Teilhabeleistungen (Verein):
- Eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung aus welcher hervorgeht seit wann das Kind Mitglied ist und wie hoch die monatlichen Kosten sind.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Rhein-Kreis Neuss.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Leistungen nach dem UVG und WoGG - 50.3
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- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02181 608-343
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E-Mail: but@grevenbroich.de