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Elektroschrott Entsorgung

Beschreibung

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll oder über die gelbe Tonne entsorgt werden.

Elektro-Großgeräte werden bei Ihnen zu Hause nach Anmeldung abgeholt, dazu gehören insbesondere:
Fernsehgeräte, Monitore, Dunstabzugshauben, Sonnenbänke ohne Röhren, Staubsauger, Elektrogroßwerkzeuge, Elektrische Rasenmäher, Kühlschränke, Tiefkühltruhen und –schränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde, Mikrowellen u.a. Elektro-Großgeräte

Die Abholung von Elektro-Schrott können Sie online über ein Formular auf den Internetseiten der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, über die MüllALARM App oder telefonisch 0800 / 1 74 74 74 anmelden.

Wichtig: Aus Versicherungsgründen dürfen wir nichts von Privatgrundstücken abholen. Alle abzuholenden Gegenstände müssen ab 7.00 Uhr am Straßenrand stehen - ein gezielt späteres Abholen ist leider nicht möglich.

Elektro-Kleingeräte können im Fachhandel (ab 400 m² Verkaufsfläche) abgegeben werden. Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mitfinanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Zu Elektro-Kleingeräten gehören insbesondere: Laptops, Spielkonsolen, Akku-Schrauber, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Nähmaschinen, Föne, Rasierer, Mixer, Toaster, Friteusen, kleine Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Elektro- und Raclette-Grill, Telefone, Elektrokabel, Lichterketten, Gasgrill, Öl- und Benzinrasenmäher, u.a. Elektro-Kleingeräte

Alternativ können Elektro-Kleingeräte kostenfrei an den u.g. Annahmestellen (Deponien) des Rhein-Kreis Neuss abgegeben werden (siehe Dienstleistung Deponie Nutzung).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen