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Offene Ganztagsschule (OGS)

Beschreibung

Anmeldung

Melden Sie Ihr Kind in der Schule an, in die Ihr Kind gerade geht oder im nächsten Schuljahr gehen soll. Die Anmeldung muss bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahrs für das kommende Schuljahr erfolgen. Die hierzu erforderlichen Aufnahmeanträge erhalten Sie im Schulsekretariat.

Die Anmeldung zum Offenen Ganztag ist freiwillig. Nach Unterzeichnung eines Betreuungsvertrages ist die Teilnahme für ein ganzes Schuljahr verpflichtend.

Der Betreuungsvertrag wird zwischen den Eltern und der Stadt Grevenbroich als Schulträger geschlossen.
In ihm sind Aufnahme, Umfang, Beiträge und verschiedene Bedingungen wie Aufsichtspflicht, Versicherungsschutz uvm. geregelt.
Der Vertrag gilt immer für ein Schuljahr, also vom 01. August bis 31. Juli. Unterjährige Kündigungen durch die Eltern sind nur bei Wohnort- oder Schulwechsel möglich.

Die verfügbaren Plätze sind häufig begrenzt. Die Schulen prüfen jeden Einzelfall und entscheiden über die Vergabe. Hierbei werden Kriterien wie Berufstätigkeit der Eltern sowie besondere soziale oder familiäre Bedarfe berücksichtigt.
Zum Antragsverfahren fragen Sie bitte im jeweiligen Schulsekretariat nach.

Elternbeiträge

Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Offenen Ganztagsschule (OGS) sind Beiträge zu zahlen:

  • Stufe 1 / < 25.000 € Einkommen =      0 € Monatsbeitrag
  • Stufe 2 / < 35.000 € Einkommen =    40 € Monatsbeitrag
  • Stufe 3 / < 50.000 € Einkommen =    65 € Monatsbeitrag
  • Stufe 4 / < 65.000 € Einkommen =    90 € Monatsbeitrag
  • Stufe 5 / < 80.000 € Einkommen =  115 € Monatsbeitrag
  • Stufe 6 / < 95.000 € Einkommen =  140 € Monatsbeitrag
  • Stufe 7 / > 95.000 € Einkommen =  165 € Monatsbeitrag

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung der Stadt Grevenbroich über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe erhöhen sich die o. g. Monatsbeiträge regelmäßig je Schuljahr um 3 % p. a., erstmalig zum 01.08.2024.

Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach § 2 Abs. 1 und 2 dieser Satzung an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig die Offene Ganztagsgrundschule, so sind für das zweite Kind und jedes weitere Kind keine Beiträge zu zahlen. Es erfolgt keine Berücksichtigung von Geschwisterkindern in einer Kindertagesstätte/-tagespflege.

Mit diesen Beiträgen werden anteilige Kosten für die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder abgegolten. Verpflegungskosten sind nicht eingeschlossen und sind weiterhin gesondert zu zahlen. Einzelheiten zur Verpflegung regelt der Träger mit Ihnen in einem separaten Vertrag. Für besondere Maßnahmen in den Ferien, wie Fahrten und Exkursionen oder umfangreiche Mal- und Bastelarbeiten, können Sonderbeiträge durch den Träger erhoben werden.

Über das → Bildungs- und Teilhabepaket können anspruchsberechtigte Eltern einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung erhalten.

Die Berechnung des Elternbeitrages wird anhand des Einkommens der Eltern bzw. des Elternteiles, bei dem das Kind lebt, vorgenommen. Dies gilt auch für nicht verheiratete Eltern, die mit dem Kind in einem Haushalt leben. Eltern im sogenannten „Wechsel-Modell“ sind gemeinsam beitragspflichtig.

Die monatlichen Elternbeiträge werden von der im Fachbereich Jugend angesiedelten → Beitragsservicestelle erhoben. 

Betreuungs- / Schließzeiten

Das Betreuungsangebot im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) wird von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr auch in den Schulferien und an den von der Schulkonferenz am Anfang eines Schuljahres festgelegten Verfügungstagen dem Grunde nach aufrechterhalten. In den Weihnachtsferien bleibt die OGS grundsätzlich geschlossen. Eine Woche in den Herbstferien, eine Woche in den Osterferien sowie drei Wochen in den Sommerferien findet die Ferienbetreuung statt. Die Koordination der Schließzeiten erfolgt unter der Prämisse, dass bei Bedarf eine durchgehende Ferienbetreuung von OGS-Kindern möglich bleibt. Unter Umständen könnte eine Bündelung von Betreuungsstandorten in diesen Zeiten erfolgen, d.h. die Ferienbetreuung kann ausnahmsweise im Rahmen der schulübergreifenden Kooperation wochenweise an einer anderen Schule angeboten werden.  

Träger der OGS an allen Grundschulen:

Evangelischer Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V.
Römerstraße 14
41564 Kaarst
Telefon: 02131 / 9258-0
Fax: 02131 / 9258-80
E-Mail: verein@jugend-und-familienhilfe.de 
Internet: www.jugend-und-familienhilfe.de

Koordinatorin:

Frau Dagmar Roloff
Telefon: 02131 / 9258 109
Fax: 02131 / 9258 80
E-Mail: roloff@jugend-und-familienhilfe.de

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen