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Handyparken
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Alternativ zur Benutzung von Parkscheinautomaten kann auch mit dem Smartphone die gewünschte Parkgebühr entrichtet werden.
Sie können die Parkgebühren zahlen
- per App (Informationen bei PayByPhone)
- per SMS (Informationen bei PayByPhone)
- per WebTicket (Informationen bei PayByPhone)
Die Verkehrsüberwachung kann durch Eingabe des Kfz-Kennzeichens überprüfen, ob die Parkgebühr für das Fahrzeug bezahlt worden ist.
Wenn Sie sich über diesen Service weitergehend informieren möchten, finden Sie alles Wissenswerte dazu auf den Internetseiten des Dienstleisters PayByPhone.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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SBG - Technische Dienste
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- Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2
- 41515 Grevenbroich
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