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Fahrverbot und Führerscheinabgabe

Beschreibung

Ihnen ist durch die Stadt Grevenbroich oder einer anderen Behörde in einem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot auferlegt worden?

Sie können Ihren Führerschein zur Vollstreckung eines Fahrverbotes persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der Bußgeldstelle in amtliche Verwahrung geben. Dies ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich.

Bringen Sie bitte unbedingt den Bußgeldbescheid und alle sich in Ihrem Besitz befindlichen Führerscheine mit (z. B. auch den internationalen Führerschein oder den Personenbeförderungsschein).

Alternativ können Sie uns Ihren Führerschein auch zusenden. Bitte legen Sie Ihrem Brief unbedingt den Bußgeldbescheid in Kopie bei oder geben Sie das Aktenzeichen an.

Maßgeblich für den Beginn der Vollstreckung des Fahrverbotes ist das Datum der persönlichen Abgabe bzw. das Posteingangsdatum.
Sie erhalten umgehend eine schriftliche Mitteilung über den Beginn und das Ende des Fahrverbotes.

Sollten Sie Ihren Führerschein zur Vollstreckung eines Fahrverbotes, das Ihnen von einer anderen Behörde auferlegt wurde, hier in amtliche Verwahrung geben wollen ist dies auch möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie auch hier in jedem Fall den ursprünglichen Bußgeldbescheid mitbringen.

Die Abholung des Führerscheins kann nach Ablauf des Fahrverbotes persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese Person muss eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht vorlegen und sich ausweisen können. In Ausnahmefällen kann der Führerschein kann auch per Post zurückgesendet werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen