Grundschule - Zurückstellung vom Schulbesuch
Beschreibung
Sie als Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nicht entsprechen kann oder eine erhebliche gesundheitliche Belastung zu befürchten ist.
Auch die Schulleitung kann Ihr Kind aus den gleichen Gründen einmalig für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückstellen. Sie als Eltern sind anzuhören.
Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Schulpflichtige Kinder können in NRW nur für ein Jahr zurückgestellt werden.
Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet.
- Schulärztliches Gutachten
Zuständige Einrichtungen
-
Schulen - 40.1
-
- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
-