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Hundesteuer

Beschreibung

Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Grevenbroich ist hundesteuerpflichtig.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen worden ist. Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes muss die Anmeldung zur Hundesteuer vorgenommen werden. Bei einer nachweislichen Haltung auf Probe oder zum Anlernen, spätestens dann, wenn der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird.
Eine nicht rechtzeitige Anmeldung oder das Halten eines nicht angemeldeten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Steuer richtet sich nach der Anzahl und der Art der gehaltenen Hunde.

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen in einem gemeinsamen Haushalt

  • nur ein Hund gehalten wird 102,00 Euro;
  • zwei Hunde gehalten werden 121,00 Euro je Hund;
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden 140,00 Euro je Hund;
  • ein oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 400,00 Euro je Hund.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen