BIS: Suche und Detail

Ortsrecht

Beschreibung

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestimmt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.

Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Stadt noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen wie beispielsweise Verordnungen, Tarife oder Flächennutzungspläne geregelt. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als "Ortsrecht".

Zuständige Einrichtungen