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Zwischenzähler für Gartenbewässerung
Beschreibung
Wassermengen, die nachweislich außerhalb des Hauses verwendet werden (z. B. für Gartenbewässerung oder Teichbefüllung), können auf Antrag von den Abwassergebühren abgesetzt werden. Der Nachweis erfolgt über einen geeichten Zwischenzähler. Es muss gewährleistet sein, dass diese Wassermengen nicht in das städtische Kanalnetz eingeleitet werden können.
Der Einbau eines privaten Wasserzählers erfolgt nicht durch die Stadt Grevenbroich. Der Wasserzähler ist durch einen Installationsbetrieb oder durch Selbsteinbau vom Antragstellenden auf eigene Kosten einzubauen. Der Wasserzähler wird nicht durch die Stadt abgenommen und es fällt auch keine Verwaltungsgebühr in diesem Zusammenhang an.
Der Wasserzähler muss gemäß den Bestimmungen des Eichgesetzes geeicht sein und fest in die Leitung installiert werden.
Sollte eine Installation innerhalb der Leitung aufgrund eines vorhandenen Ringleitungssystems oder aufgrund anderer baulicher oder sonstiger Gegebenheiten nicht möglich sein, werden in diesen Fällen auch verplombte Aufsteck- oder Aufschraubzähler (sog. Zapfhahnzähler) zugelassen. Die Plombe für den Zapfhahnzähler ist von Ihnen selber zu besorgen und anzubringen. Eine Verplombung durch die Stadt erfolgt nicht. Die ordnungsgemäße Verplombung ist anhand eines Fotos nachzuweisen. Zur Klärung von Sonderfällen sollte vorab mit dem Fachbereich Steuern, Gebühren und Beiträge Rücksprache gehalten werden.
Für die fristgerechte Eichung sind Sie selbst verantwortlich. Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Zwischenzähler gegen einen geeichten neuen Zähler auszutauschen. Der Zählerwechsel ist der Stadt Grevenbroich schriftlich per Post oder per E-Mail mitzuteilen.
Bei nicht geeichten Zählern bzw. bei abgelaufener Eichung kann keine Schmutzwassergebührenminderung gewährt werden. Die Stadt Grevenbroich ist nicht verpflichtet auf den Ablauf der Eichfrist hinzuweisen.
Der Abzug erfolgt anhand des von Ihnen jährlich selbst abgelesenen und der Stadt Grevenbroich unaufgefordert mitgeteilten Zählerstands. Eine Aufforderung zur Selbstablesung durch die Stadt Grevenbroich erfolgt nicht.
Es bietet sich an, den Zählerstand gleich nach dem Ende der Gartensaison zu melden. Beachten Sie bitte, dass der Zählerstand spätestens bis zum 31.12. des Ablesejahres der Stadt Grevenbroich gemeldet werden muss, damit die gemessene Abzugsmenge bei der Schmutzwassergebührenfestsetzung berücksichtigt werden kann.
Sobald Sie einen Zwischenzähler eingebaut haben, ist dies der Stadt Grevenbroich unter Angabe der Zählernummer, des Eichdatums und des Zählerstands anzuzeigen. Bei erstmaliger Anmeldung sind ein Foto vom eingebauten Zähler und dessen Umgebung sowie ein Foto der Außenzapfstelle und deren Umfeld beizufügen.
Für die erstmalige Anmeldung sowie für die jährliche Zählerablesung kann das zum Download angebotene Formular genutzt werden. Senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben zuzüglich der beizufügenden Fotos per Post oder per E-Mail an zwischenzaehler@grevenbroich.de zu.
Zuständige Einrichtungen
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Steuern, Gebühren und Beiträge - 22
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- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-361
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E-Mail: steuern@grevenbroich.de
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-240
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E-Mail: steuern@grevenbroich.de
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-238
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E-Mail: steuern@grevenbroich.de
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