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Kinderschutz

Beschreibung

Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, sicher und gesund aufzuwachsen.

Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Eltern haben das Recht die Art und Weise der Erziehung Ihrer Kinder zu entscheiden.
Neben den Elternrechten gibt es aber auch Elternpflichten, d.h. Eltern müssen dafür sorgen, dass lebenswichtige Grundbedürfnisse ihrer Kinder nach Nahrung, gesundheitlicher Versorgung, nach einem sicheren Lebensort und nach verlässlichen Bezugspersonen erfüllt werden.
Deshalb schreibt die Verfassung - das Grundgesetz - das Recht auf Erziehung den Eltern zu und gewährt den Eltern einen großen Handlungsspielraum.
Dennoch können Kinder und Jugendliche innerhalb der Familie durch Erleben von Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch in existentielle Not geraten. Dadurch können sie in ihrer Entwicklung Schaden nehmen.

Wenn Eltern ihre Erziehungsverantwortung grob vernachlässigen, missbrauchen und die Rechte von Kindern verletzen muss der Staat - vertreten durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes - das Wohl von Kindern und Jugendlichen schützen.
Der Allgemeine Soziale Dienst geht allen Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nach.

Bei der Abwendung einer Kindeswohlgefährdung ist die Zusammenarbeit und Mitwirkung der Eltern von zentraler Bedeutung. Manchmal gelingt den Eltern und dem Jugendamt die Zusammenarbeit nicht. Können oder wollen Eltern nicht mitwirken, muss das Jugendamt das Familiengericht informieren. Im Rahmen eines Familiengerichtsverfahrens wird dann die Abwendung der Kindeswohlgefährdung umgesetzt.

Wenn eine erhebliche Gefahr für das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen besteht, ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
Mit den sorgeberechtigten Eltern und anderen Beteiligten wird unverzüglich eine Klärung der Situation herbeigeführt.

Auch Kinder und Jugendliche können sich in Not- und Konfliktlagen an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden.

In dringenden Notfällen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes unter der Notnummer 02181 / 608 - 777. 

Wir bieten auch anonyme Beratung gemäß § 8b SGB VIII für Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen