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Grabmale

Beschreibung

Alle Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind genehmigungspflichtig. Sie dürfen nur von Personen errichtet oder verändert werden, die die allgemein anerkannten Regeln des Handwerks beherrschen. Sie sind so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.

Aufgrund gesetzlicher Erfordernisse erfolgt 1 x jährlich eine Überprüfung der Standfestigkeit aller Grabsteine. Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand ist bei Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte, bei Reihengrabstätten der Inhaber der Grabnummernkarte. Ist die Standsicherheit von Grabaufbauten nicht mehr gewährleistet, so werden die o.g. Nutzungsberechtigten seitens des Friedhofsträgers informiert.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen