Glasverbot bei Veranstaltungen
Beschreibung
Zu unterschiedlichen Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Grevenbroich können Glasverbote als Allgemeinverfügung erlassen werden.
Gründe für ein Glasverbot sind Unfälle, zahlreiche Schnittverletzungen und Scherbenhaufen, die insbesondere nach Volksfesten bereinigt werden mussten.
Ein Glasverbot ist räumlich und zeitlich beschränkt.
In der Rubrik Downloads sind die aktuellen Glasverbote hinterlegt.
Eine Ausweitung auf andere Veranstaltungen an anderer Stelle oder zu anderen Anlässen ist möglich.
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
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- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
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- E-Mail:
ordnungsamt@grevenbroich.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02181 608-3220
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E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de