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Vorübergehende Aufstellung von Verkehrszeichen
Beschreibung
Wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.
Ohne vorherige Genehmigung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung) sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen auch nicht aufgestellt werden. Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Haltverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen.
Die Haltverbote müssen spätestens am dritten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein.
Wenn Sie die Haltverbotsschilder aufstellen, müssen Sie die Kennzeichen und weitere Merkmale der Fahrzeuge notieren, die zu diesem Zeitpunkt dort parken.
Tipps bei Umzügen:
Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen und die Lücke „reservieren“, bis der Möbelwagen kommt.
Hinweise:
- Das gewünschte Haltverbot ist zu befristen.
- Die maximal mögliche Dauer beträgt
- für Umzüge: 3 Kalendertage
- für Film- oder Fernsehaufnahmen: 7 Kalendertage
- für Baustellenbelieferung: 365 Kalendertage
- Sie können das zur Verfügung stehende Antragsformular nutzen oder
einen formlosen Antrag stellen. Dieser muss Angaben enthalten zu- Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- Anschrift, Straße und Hausnummer
- Aufstellort
- Örtlicher Geltungsbereich des Haltverbots (Hausnummernbereich)
- Wochentag und Uhrzeit (beispielsweise Montag, den … 7.00 bis 17.00 Uhr)
- gegebenenfalls Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots
- Die Beantragung der Genehmigung muss schriftlich circa 14 Tage vorher erfolgen.
- Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung, dass Sie die Genehmigung rechtzeitig brauchen, um die Schilder spätestens volle 3 Tage vor dem Gültigkeitsdatum aufstellen zu können.
- Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und Sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.
- Nur wenn alle Angaben vollständig sind, können wir Ihren Antrag bearbeiten.
- Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung ist nicht möglich.
Die Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen erfolgt nicht durch die Stadtverwaltung Grevenbroich bzw. die Grevenbroicher Stadtbetriebe. Entsprechende Schilder können Sie bei den Umzugsspeditionen oder Baustellen-Service-Firmen ausleihen bzw. von diesen aufstellen lassen.
Den Antrag können Sie formlos per E-Mail, Fax oder Post stellen.
Sie können uns auch persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist mittels Vollmacht möglich.
- Aufstellung von vorübergehender Haltverbotsbeschilderung: 30,00 Euro
Zuständige Einrichtungen
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SBG - Straßenbau und Verkehr
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- Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-233
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-495
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