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Ausnahmegenehmigung zum Parken bei einem bestehenden Haltverbot

Beschreibung

Auf vielen Straßen im Grevenbroicher Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Dennoch besteht der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindest stundenweise, abzustellen. Zu diesem Zweck gibt es Ausnahmegenehmigungen.

Wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie eine vorübergehende Aufhebung eines bestehenden Halte- bzw. Parkverbots beantragen.

Hinweise:

  • Die maximal mögliche Dauer beträgt
    • für Umzüge: 3 Kalendertage
    • für Film- oder Fernsehaufnahmen: 7 Kalendertage
    • für Baustellenbelieferung: 365 Kalendertage
  • formloser Antrag mit Angaben zu
    • Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
    • Anschrift, Straße und Hausnummer
    • Örtlicher Geltungsbereich (Hausnummernbereich)
    • Wochentag und Uhrzeit (beispielsweise Montag, den … 7.00 bis 17.00 Uhr)
  • gegebenenfalls Handskizze mit genauen Angaben zu Position
  • Die Beantragung der Genehmigung muss schriftlich circa 14 Tage vorher erfolgen.
  • Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und Sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.
  • Nur wenn alle Angaben vollständig sind, können wir Ihren Antrag bearbeiten.
  • Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung ist nicht möglich.

Den Antrag können Sie formlos per E-Mail, Fax oder Post stellen. 

Sie können uns auch persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist mittels Vollmacht möglich.

  • Ausnahme vom bestehenden Haltverbot:
    • bis zu 2 Tagen: 25,00 Euro,
    • bis zu 4 Wochen: 66,00 Euro,
    • bis zu einem Jahr: 127,00 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen