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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen)
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Grevenbroich bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, zum Beispiel:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi/Mietwagengewerbe
- Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO
Bitte geben Sie bei der Beantragung an, für welche Stelle die Bescheinigung benötigt wird.
Sie können den Antrag auf eine Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür entweder den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder das bereitgestellte Online-Formular.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch schriftlich oder per E-Mail beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) bei.
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu, bzw. direkt an die von Ihnen angegebene Behörde/Stelle.
Für die Bescheinigung fallen 26,50 Euro an.
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Zuständige Einrichtungen
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Steuern, Gebühren und Beiträge - 22
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- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-380
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E-Mail: steuern@grevenbroich.de
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