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Veranstaltungen auf Straßen - Erlaubnis

Beschreibung

Wer eine Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum durchführen möchte, bedarf vorab einer Genehmigung. Dies gilt immer dann, wenn diese Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden oder es aufgrund des Besucherverhaltens zu Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum kommen kann.

Die Stadtbetriebe sind bei den Veranstaltungen für die verkehrs- und straßenrechtlichen Genehmigungen zuständig. Das Ordnungsamt für alle weiteren Genehmigungen in gewerbe- und gaststättenrechtlichen Angelegenheiten.

Beispiele solcher Veranstaltungen sind:

  • Schützenfestumzüge
  • Straßenfeste
  • Polterabende
  • Sankt Martins-Umzüge
  • Karnevalsumzüge

 

Aufgrund des relativ aufwändigen Verwaltungsverfahrens sollten die Genehmigungen für Veranstaltungen mit geringen verkehrsmäßigen Auswirkungen mind. 6 Wochen, für Veranstaltungen mit mittleren bis großen Auswirkungen auf den Straßenverkehr mind. 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.

Die anfallenden Gebühren variieren je nach Anzahl und Umfang der erteilten Genehmigungen und werden je Einzelfall festgesetzt.

Beispiele:

  • Schützenfestumzüge 60,00 Euro
  • Straßenfeste, Polterabende 46,00 Euro
  • Sonstige größere Veranstaltungen wie City Feste 160,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen