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Bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln
Beschreibung
Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist am 01.10.2017 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt ist die Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich und eine Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.
Eine bestehende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft kann in eine Ehe umgewandelt werden.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Umwandlung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich eine / einer der Lebenspartnerinnen / Lebenspartner den Hauptwohnsitz hat. Haben die Lebenspartnerinnen / Lebenspartner unterschiedliche Wohnsitze, so kann unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern gewählt werden. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Ort zur Umwandlung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, so empfiehlt es sich, die Umwandlung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft dort anzumelden.
Um die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu können, sind von den Lebenspartner*innen diverse Unterlagen zu beschaffen.
Die Anmeldung zur Umwandlung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in eine Ehe hat der Gesetzgeber vor die Umwandlung gestellt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Eine erweiterte Meldebescheinigung vom Haupt- und Nebenwohnsitz mit den Angaben zur Person, zum Familienstand, der Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz, erhältlich beim Bürgeramt des Wohnortes (diese soll bei der Anmeldung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht älter als zwei Wochen sein). Befindet sich der Hauptwohnsitz in Grevenbroich, wird die erweiterte Meldebescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe erstellt.
- Ein aktueller Ausdruck des Registers der bestehenden Lebenspartnerschaft. Die Urkunde ist zu erhalten bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Sofern die Lebenspartnerschaft beim Standesamt Grevenbroich begründet wurde, wird diese Urkunde im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft erstellt.
- Oder: Eine Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit den Geburtsurkunden (bei Geburt im Ausland: internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit Übersetzung).
Sollte Ihr*e Lebenspartner*in verhindert sein, können Sie die Umwandlung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auch alleine anmelden. Hierzu ist dann eine Vollmacht erforderlich.
Die Umwandlung der bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist unbefristet möglich.
Bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe kann ein Ehename nicht mehr bestimmt werden, wenn die Lebenspartner zuvor bereits einen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt hatten.
Beim Standesamt erfolgt die Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Termin für die Eheschließung vereinbart. Die Eheschließung erfolgt beim Standesamt.
- Aufenthaltsbescheinigung: 14,00 Euro
- Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung: 35,00 Euro
- Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens im Rahmen der Eheschließung: gebührenfrei
- weitere Erklärungen zur Namensführung: 35,00 Euro
- Auskunft oder Einsicht in das Lebenspartnerschaftsregister: 8,00 Euro
- Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister: 14,00 Euro
- Eheurkunde: 14,00 Euro
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt - 33.2
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- Schloßstraße 5
- 41515 Grevenbroich
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- Telefon:
02181 608-3366 - E-Mail:
standesamt@grevenbroich.de
- Telefon:
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