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Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat oder Scheidung
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Beschreibung
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder nach einer Scheidung geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen ebenfalls ändern.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Dazu benötigen Sie dann auch einen entsprechenden Nachweis wie z.B. Reiseunterlagen oder Buchungsbestätigung oder Ähnliches. Als Ausstellungsdatum wird dann der Tag der geplanten Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Beantragung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der der Bescheinigung des Standesamtes (Datum der Eheschließung und neue Namensführung müssen enthalten sein) zu überprüfen.
In allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, ist der Personalausweis ungültig. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.
Wenn Sie nach einer Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen, müssen Sie ebenfalls einen neuen Ausweis beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Stichwort Personalausweis.
- bisheriger Personalausweis
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Urkunde über die Namens- bzw. Datenänderung
bei Eheschließung:
- Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung
- Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden.
bei Scheidung:
- Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung
Der Personalausweis muss persönlich im Bürgerbüro der Stadt Grevenbroich beantragt werden.
Die Antragstellung im Bürgerbüro ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Kosten / Gebühren:
- Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Über 24 Jahren: 37,00 Euro
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei Antragsstellung zu entrichten ist. Die Zahlung kann in bar oder mit Karte geleistet werden.
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Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro / Wahlen - 33.1
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- Am Markt 3
- 41515 Grevenbroich
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- Telefon:
02181 608-3399 - Fax:
02181 608-3390 - E-Mail:
buergerbuero@grevenbroich.de
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