Ordnungs- und Servicedienst - 32.2
Beschreibung
Der Ordnungs- und Servicedienst sorgt in unserer Stadt für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Grevenbroicher Stadtrechts. Zur Wahrung und Sicherstellung eines positiven Erscheinungsbildes unserer Stadt und zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bürger sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicediensts an sechs Tagen in der Woche im Stadtgebiet präsent. Sie arbeiten dabei präventiv, das heißt vorausschauend und vorsorglich, sowie repressiv bei tatsächlichen Ordnungsstörungen, das heißt, Regelverstöße werden direkt geahndet.
So erkennen Sie uns
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes sind durch ihre einheitliche dunkelblaue Dienstkleidung mit Stadtwappen und der Aufschrift „Ordnungsamt“ und „OSD“ eindeutig erkennbar. Die Aufschriften sind reflektierend, so dass sie auch im Dunklen jederzeit zu erkennen sind. Außerdem sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend zur Eigensicherung ausgerüstet und entsprechend geschult.
Unsere Aufgaben
Der Ordnungs- und Servicedienst widmet sich in erster Linie der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Unter „öffentlicher Sicherheit und Ordnung“ versteht man alle Regelungen, die für ein friedliches Miteinander in der Öffentlichkeit sorgen. Das bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich vor allem um Störungen der öffentlichen Sicherheit, insbesondere um Ordnungswidrigkeiten, kümmern. Die Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Ordnungsbehördengesetz (§ 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 OBG NRW) und der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Grevenbroich.
Im Gegensatz dazu konzentriert sich die Polizei in der Regel auf Straftaten.
Der Ordnungs- und Servicedienst richtet seine Maßnahmen gegen diejenigen, die geltende Regeln verletzen oder missachten und dadurch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Beispielhaft seien hier erwähnt:
- Weggeworfene Zigarettenkippe
- Illegales Lagern oder Campieren
- Missachtung des Leinenzwangs oder der Maulkorbpflicht bei Hunden
- Belästigendes Verhalten von Personen und aggressives Betteln
- Urinieren oder Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit
- Alkoholkonsum auf Kinderspielplätzen
- Ruhestörungen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich außerdem um
- Maßnahmen nach dem Jugendschutzgesetz
- Kontrollen von Gaststätten und Gewerbebetrieben
- Kontrollen nach dem Nichtraucherschutzgesetz
- Nachlasssicherung bei Verstorbenen ohne Angehörige
- Evakuierungen und Sicherungsmaßnahmen bei Kampfmittelfunden
- Begleitung und Kontrollen von Veranstaltungen (z.B. Karneval, Schützenfeste, Stadtfeste, Silvester)
Unsere Befugnisse
Dürfen die das?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden häufig gefragt: Dürft Ihr das überhaupt?
In der Regel lautet die Antwort dann: Ja.
Der Ordnungs- und Servicedienst hat viele Befugnisse, ähnlich wie die Polizei. Das ist begründet im Ordnungsbehördengesetz (§ 24 OBG NRW) in Verbindung mit dem Polizeigesetz, das in Teilen auch für die kommunalen Ordnungsdienste gilt sowie in weiteren Rechtsgrundlagen.
Zur Ausübung Ihrer Aufgaben sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise befugt:
- Personalien festzustellen und Daten zu erheben
- Verwarnungen auszusprechen
- Durchsuchungen von Personen vorzunehmen
- Gegenstände sicherzustellen
- Platzverweise auszusprechen und durchzusetzen
- Personen in Gewahrsam zu nehmen
Unsere Ordnungspartnerschaft mit der Polizei
Die Stadt Grevenbroich hat seit dem Jahre 2024 eine Ordnungspartnerschaft mit der Polizei. Basierend darauf finden u.a. gemeinsame Streifengänge und Veranstaltungskontrollen statt.
Anschrift
- Ordnungs- und Servicedienst - 32.2
- Neues Rathaus
- Am Markt 2
- 41515 Grevenbroich
Kontakt
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E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de
Karte
Bushaltestelle Rathaus:
Linie 91, 98, 858, 858E, 865, 869, 871, 877, 878, 879, 891, 892, 893, NE11, NE13
Wochentag | Servicezeitraum 1 | Servicezeitraum 2 |
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Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bei akuten Beschwerden bitte an die Polizei im Rhein-Kreis Neuss, Rufnummer 02131 / 300 - 0
Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Fachdienstleiter
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Telefon: 02181 608-3230
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E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de