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Baukindergeld

Beschreibung

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert selbstgenutztes Wohneigentum von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden.

Sie können für jedes Kind unter 18 Jahren, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, 12.000 Euro Baukindergeld (10 Jahre lang je 1.200 Euro) erhalten.

Eine Förderung mit Baukinder­geld kommt in Frage, wenn Sie

  • ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen,
  • eine Eigentums­wohnung kaufen und selbst einziehen,
  • Ihre gemietete Wohn­immobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen.

Bewilligung und Höhe des Baukinder­geldes sind abhängig von der Anzahl der Kinder und dem Haushalts­einkommen.

Die Antragstellung für das Baukindergeld erfolgt im Zuschussportal der KfW Bankengruppe.

Bei der Antragstellung müssen Sie zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen.

Mit der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe werden erforderliche Unterlagen angefordert (z.B. Einkommenssteuerbescheid, Meldebescheinigung, Grundbuchauszug).

  • Antragstellung: spätestens 6 Monate nach dem Einzug in die selbst genutzte Wohnimmobilie
  • Einreichung erforderlicher Unterlagen: innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe

Eine Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.