Suche
Abmeldung Wohnsitz (Einfache Sprache)
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, meldet Sie die neue Gemeinde ab.
Es ist ein Gesetz, dass Sie sich abmelden müssen.
Das müssen Sie tun, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und
Wenn Sie für immer ins Ausland ziehen.
Wenn Sie Ihre alte Wohnung verlassen und keine neue Wohnung in Deutschland nehmen.
Sie haben 2 Wochen Zeit, um sich abzumelden, nachdem Sie ausgezogen sind.
Wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie das bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes melden.
Sie können sich frühestens eine Woche vor dem Umzug abmelden.
Die Abmeldung wird erst am Tag des Umzugs gültig.
Für den Auszug brauchen Sie keine Bestätigung vom Vermieter.
Wenn Sie die Frist für die Abmeldung überschreiten, kann es eine Strafe geben.
Wenn Sie nicht persönlich kommen können, kann jemand anders für Sie kommen.
Diese Person muss dann einen Zettel von Ihnen haben, auf dem Ihre Unterschrift ist.
Bei Familien reicht es, wenn ein Erwachsener kommt.
Aber die ganze Familie muss zusammen umgezogen sein.
Bitte bringen Sie alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mit.
Manchmal bestimmt ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer für eine Person.
Die Betreuerin oder der Betreuer kümmert sich dann um die Person.
Sie oder er entscheidet zum Beispiel, wo die Person wohnt.
In diesem Fall muss die Betreuerin oder der Betreuer die Person anmelden.
Sie bekommen eine Bestätigung für die Abmeldung.
Diese Bestätigung ist kostenlos.
- Sie brauchen einen Ausweis mit Foto. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein.
- Wenn jemand anders für Sie kommt, braucht diese Person eine Vollmacht.
Diese Person braucht auch ihren eigenen Ausweis.
Und sie braucht den Meldeschein, den Sie unterschrieben haben.
Wenn Sie selbst kommen, brauchen Sie den Meldeschein nicht.
Sie müssen sich spätestens 2 Wochen nach dem Auszug abmelden.
Dieser Text wurde mit SUMM.AI in Einfache Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgerbüro / Wahlen - 33.1
-
- Am Markt 3
- 41515 Grevenbroich
-
- Telefon:
02181 608-3399 - Fax:
02181 608-3390 - E-Mail:
buergerbuero@grevenbroich.de
- Telefon:
-