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Geburtsurkunde (Leichte Sprache)
Kurzbeschreibung
Information in Leichter Sprache
Beschreibung
Die Geburts-Urkunde ist ein Dokument.
In dem Dokument steht:
Wann der Mensch geboren wurde.
Wo der Mensch geboren wurde.
Wie der Mensch heißt.
Wer die Eltern von dem Menschen sind.
Sie können eine Geburts-Urkunde beim Standes-Amt bekommen.
Sie können die Geburts-Urkunde in folgenden Formen bekommen:
- Geburts-Urkunde
- Internationale Geburts-Urkunde
- Ein Ausdruck vom Geburten-Register
Das Standes-Amt gibt Ihnen einen Ausdruck.
Der Ausdruck heißt: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister.
Auf dem Ausdruck stehen alle Infos über die Geburt.
Auf dem Ausdruck stehen auch Infos über die Eltern.
Auf dem Ausdruck stehen auch Infos über spätere Sachen.
Zum Beispiel:
Adoption
Namens-Änderung.
Sie können die Geburts-Urkunde auch so machen:
Wir schreiben nicht auf:
mit welchem Geschlecht der Mensch geboren wurde
mit welchen Eltern der Mensch geboren wurde
zu welcher Religion der Mensch gehört.
Die Geburts-Urkunde heißt: Eingeschränkte Geburts-Urkunde
Sie können auch eine Bescheinigung über die Geburts-Zeit bekommen.
Die Bescheinigung sagt nur:
an welchem Tag ist der Mensch geboren.
zu welcher Uhrzeit ist der Mensch geboren.
Die Bescheinigung ist keine Urkunde.
Dieser Text wurde mit Hilfe von SUMM.AI in Leichte Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.
Wer bekommt die Geburts-Urkunde?
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- die Person, auf die sich die Geburts-Urkunde bezieht
- Die Eltern.
- Der Ehe-Partner oder die Ehe-Partnerin.
Oder der Lebens-Partner oder die Lebenspartnerin. - Die direkten Verwandten von der betroffenen Person.
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen bekommen die Urkunde nur dann.
Zum Beispiel:
- Tanten und Onkel
- andere Verwandte.
Dafür müssen die anderen Personen etwas beweisen.
Zum Beispiel:
- Ein Schreiben vom Nachlass-Gericht
- Ein Urteil vom Gericht
- Ein vollstreckbarer Titel.
So beantragen Sie die Geburts-Urkunde:
Sie können die Geburts-Urkunde persönlich beantragen.
Dafür müssen Sie einen Termin machen.
Sie müssen Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass mitbringen.
Sie müssen für die Geburts-Urkunde Geld bezahlen.
Das Geld bezahlen Sie direkt im Standes-Amt.
Sie können auch jemand anderen bestellen.
Der andere soll die Urkunde für Sie holen.
Dafür braucht der andere eine schriftliche Vollmacht.
Und der andere muss seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass mitbringen.
Sie können die Geburts-Urkunde schriftlich beantragen.
Sie schreiben ein Schreiben.
Oder Sie schreiben eine E-Mail.
Das Schreiben oder die E-Mail ist an das Standes-Amt gerichtet.
In dem Schreiben oder der E-Mail steht:
- Ihr Name
- Ihr Vorname
- Ihr Geburts-Datum
- Ihr Geburts-Ort
- Das Standes-Amt
- Die Beurkundungsnummer.
Sie legen dem Schreiben eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis oder Reise-Pass bei.
Dann bekommen Sie einen Brief.
In dem Brief steht:
Sie müssen Geld bezahlen.
Das Geld ist die Gebühr für die Geburts-Urkunde.
Sie bezahlen das Geld?
Dann bekommen Sie die Geburts-Urkunde sofort per Post.
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
- Sie wollen ein Exemplar von dem Dokument?
Dann müssen Sie dafür Geld bezahlen.
Das Geld heißt: Verwaltungs-Gebühr.
Das erste Exemplar kostet 14,00 Euro. - Sie wollen noch mehr Exemplare von dem Dokument?
Dann müssen Sie dafür auch Geld bezahlen.
Sie müssen für jedes weitere Exemplar 7,00 Euro bezahlen.
Sie brauchen die Geburts-Urkunde für die Rente.
Dann bekommen Sie die Urkunde kostenlos.
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt - 33.2
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- Schloßstraße 5
- 41515 Grevenbroich
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- Telefon:
02181 608-3366 - E-Mail:
standesamt@grevenbroich.de
- Telefon:
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