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Hilfe zur Pflege (Leichte Sprache)

Kurzbeschreibung

Symbol Leichte Sprache Information in Leichter Sprache

Beschreibung

Es gibt Hilfe für die Pflege.
Vielleicht bekommen Sie schon Geld von anderen.
Zum Beispiel von der Pflege-Versicherung.
Aber das Geld reicht nicht.
Oder Sie sind nicht in der Pflege-Versicherung.
Oder Sie sind noch nicht lange genug in der Pflege-Versicherung.

Sie können die Leistung beantragen für:

  • Hilfe zu Hause
  • Kurzzeit-Pflege
  • Pflege in einem Pflege-Heim

Wer ist für die ambulante Pflege zuständig?
Das kommt darauf an:
Wo ist die pflegebedürftige Person?

Wer ist für die Kurzzeit-Pflege und vollstationäre Pflege zuständig?
Das kommt darauf an:
Wo wohnte die pflegebedürftige Person vor der Aufnahme in der Einrichtung.
Dann ist der Träger der Sozial-Hilfe von diesem Ort zuständig.

Sie brauchen einen Antrag für Kurzzeit-Pflege oder vollstationäre Pflege?
Dann können Sie den Antrag beim Fach-Bereich Soziale Sicherung, Integration und Inklusion abgeben.
Der Fach-Bereich gibt den Antrag dann an das Sozial-Amt vom Rheinkreis Neuss weiter.

Sie haben eine gesetzliche Pflege-Versicherung?
Oder Sie haben eine private Pflege-Versicherung?
Dann müssen Sie zuerst mit der Versicherung reden.
Die Versicherung sagt Ihnen:
Wie viel Geld bekommen Sie für die Hilfe?
Welche Hilfe bekommen Sie?
Vielleicht reicht das Geld von der Versicherung nicht.
Dann können Sie noch mehr Geld für die Pflege beantragen.

Sie brauchen bestimmte Nachweise.
Die Nachweise sind die gleichen wie für die Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
Die Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist eine Hilfe vom Sozial-Amt.
Die Hilfe ist für Menschen mit wenig Geld.

Sie haben eine Pflege-Versicherung?
Und Sie wollen einen Antrag machen?
Dann müssen Sie noch mehr Sachen zeigen.
Zum Beispiel:

  • ein medizinisches Gutachten vom Medizinischen Dienst
  • einen Brief von der Pflege-Kasse.

In dem Brief steht:

  • welchen Pflege-Grad Sie haben
  • welche Leistungen Sie von der Pflege-Versicherung bekommen.

Sie haben keine Pflege-Versicherung?
Dann müssen Sie einen Bericht von einem Arzt dazu geben.

Dieser Text wurde mit Hilfe von SUMM.AI in Leichte Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.

  • Sie brauchen Pflege?
    Dann können Sie Hilfe zur Pflege bekommen.
    Dafür müssen Sie einen Pflege-Grad haben.
    Der Pflege-Grad muss zwischen 2 und 5 sein.
  • Sie haben den Pflege-Grad 1?
    Dann bekommen Sie keine Hilfe zur Pflege.
    Aber Sie können andere Hilfen bekommen.
    Zum Beispiel:
    • Hilfs-Mittel für die Pflege
    • Hilfen für Ihre Wohnung
    • Geld für eine Entlastung.
      Das Geld ist im Moment 125 Euro im Monat.
  • Sie haben keinen Pflege-Grad?
    Dann bekommen Sie keine Hilfe zur Pflege.
  • Manche Menschen brauchen Hilfe bei der Pflege.
    Die Menschen können die Pflege nicht selbst bezahlen.
    Die Menschen haben kein Geld dafür.
    Und die Menschen bekommen keine Hilfe von anderen.
    Zum Beispiel von der Pflege-Versicherung.
    Dann bekommen die Menschen Hilfe bei der Pflege.
    Vielleicht sind die Menschen nicht in der Pflege-Versicherung.
    Oder sie sind noch nicht lange genug in der Pflege-Versicherung.
    Oder die Pflege-Versicherung bezahlt nicht genug Geld für die Pflege.
  • Frau Peters: A - B
  • Frau Bock: C - G, Ha - Han
  • Herr Onbasi: Hao - Hz, I - J, Ka - Kre
  • Herr Heinrichs: Krf - Kz, L - O
  • Herr Reksztat: P, Q, R, So - Sz, T - V
  • Herr Troll: Sa - Sn, W - Z

Zuständige Einrichtungen