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Gewerberegisterauszug

Beschreibung

Gem. § 14 Gewerbeordnung darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbes.

Weitere Daten, wie die ladungsfähige Privatanschrift, können mitgeteilt werden, wenn die/der Antragsteller/in ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat und dieses nachweist. (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).

Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde. 

  • formloser Antrag
  • Nachweis des berechtigten Interesses
  • für weitergehende Informarionen außerhalb von Anschrift des Betriebes, angemeldete Tätigkeit und Name des Gewerbetreibenden: Nachweis eines rechtlichen Interesses 

Auszüge aus dem Gewerberegister können beantragt werden durch

  • die Gewerbeinhaberin / den Gewerbeinhalber
  • durch Rechtsanwaltsbüros und Inkassostellen

Sie können die Auskunft formlos beantragen. Sie erhalten nach Einreichung einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie nachgewiesen haben, dass die Gebühr bezahlt wurde, wird der Registerauszug für Sie angefertig.

Alternativ können Sie auch die Beantragung über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) nutzen.

Gewerbemeldestelle
Telefon: 02181 608-3223
E-Mail: gewerbemeldestelle@grevenbroich.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Termine nur nach Vereinbarung.

Gebühr für einen Gewerberegisterauszug

  • Gewerbeinhaberin / Gewerbeinhalber: 10,00 Euro
  • Rechtsanwaltsbüros und Inkassostellen: 30,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen