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Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

Beschreibung

Wenn Sie als Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates in Ihrem Heimatland rechtmäßig niedergelassen sind und dort rechtmäßig einer gewerblichen Dienstleistung nachgehen, die in Deutschland reglementiert ist und sie diese nun vorübergehend oder gelegentlich - nicht jedoch auf Dauer - grenzüberschreitend, also von Ihrer Niederlassung in Ihrem Heimatland aus, ohne eine Niederlassung in Grevenbroich neu zu gründen, auch in Grevenbroich ausüben, müssen Sie dies vor Erbringung der Dienstleistung dem zuständigen Ordnungsamt anzeigen.

Eine rechtmäßige Niederlassung setzt im Übrigen voraus, dass Sie eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit von einer festen Einrichtung in ihrem Heimatland aus tatsächlich anbieten.

Reglementiert sind alle Dienstleistungen, für die Sie zur rechtmäßigen Ausübung in Deutschland eine behördliche Erlaubnis oder ein Sachkunde- bzw. Unterrichtsnachweis benötigen.

Dies gilt insbesondere im Anwendungsbereich:

  • des Waffengesetzes,
  • des Sprengstoffgesetzes
  • des Bundesjagdgesetzes
  • des Beschussgesetzes und
  • des Bewachungsgewerbes.

Die Anzeige ist nicht erforderlich, sofern die gewerbliche Dienstleistung in Deutschland nicht reglementiert ist.

Alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen im Rahmen der europäischen Grundfreiheiten (insbesondere der Dienstleistungsfreiheit) Dienstleistungen auch ohne vorhergehende Anzeige innerhalb des europäischen Binnenmarktes grenzüberschreitend frei ausüben.

Die Anzeigepflicht gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern auch für diese ein Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis vorgeschrieben sind.

  • Nachweis der EU/EWR Staatsangehörigkeit
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung im EU/EWR Mitgliedsstaat
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftraum (EWR).
  • Nachweis der rechtmäßigen Ausübung der Tätigkeit im EU/EWR-Mitgliedsstaat
  • Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist.
  • Nachweise zur Berufsqualifikation, entweder:
    • als Nachweis der Berufsqualifikation, wenn die gewerbliche Tätigkeit auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist oder andernfalls
    • als Nachweis, dass in den vorhergehenden 10 Jahren im Niederlassungsstaat mindestens 2 Jahre die Tätigkeit rechtmäßig ausgeübt wurde.
  • Nachweis eines Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht, sofern ein solcher für die betreffende Tätigkeit auch von Inländern gefordert wird.
  • Leumundszeugnis des EU/EWR Herkunftslandes (Certificate of good standing).
  • Nachweis, dass im EU-EWR-Herkunftsstaat keine Vorstrafen gegen die anzeigende Person vorliegen.(Nur erforderlich wenn die gewerbliche Tätigkeit in folgende gesetzliche Anwendungsbereiche fällt):
    • Waffengesetz,
    • Sprengstoffgesetz
    • Bundesjagdgesetz
    • Beschussgesetz
    • Bewachungsgewerbe

Alle zwölf Monate seit der letzten Anzeige ist die Anzeige formlos zu wiederholen, solange die weitere Erbringung einer vorübergehend grenzüberschreitenden Dienstleistung in einem reglementierten Gewerbe beabsichtigt ist.

Die Anzeige für die Erbringung einer vorübergehend grenzüberschreitenden Dienstleistung in einem reglementierten Gewerbe kann schriftlich oder online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen.

Die Tätigkeit darf sofort nach der Anzeige aufgenommen werden, wenn die Nachprüfung der Berufsqualifikation nicht erforderlich ist. Dies geht aus der Eingangsbestätigung des zuständigen Ordnungsamtes hervor, die Sie innerhalb eines Monats erhalten.

Die Kosten hängen vom notwendigen Aufwand ab und betragen zwischen 5,00 und 5.000,00 Euro.