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Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen

Beschreibung

Der Rhein-Kreis Neuss hat eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss“ erlassen.

Zweck der sogenannten Katzenschutzverordnungist der Schutz freilebender Katzen in Gebieten, in denen Tiere gehäuft auftreten und infolge von Krankheiten und Unterernährung Schmerzen, Leiden und Schäden ausgesetzt sind. Die Erkrankungen, Leiden und Schäden der Tiere lassen sich darauf zurückführen, dass die Population freilebender Katzen im Kreis zu groß ist, wodurch sich Krankheiten schnell verbreiten und beispielsweise Verletzungen durch Rangkämpfe oder das Ausweichen in ungeeignetes Gelände entstehen.

Die Verordnung enthält eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen im Rhein-Kreis Neuss. Die Kosten müssen von den Tierhaltern selbst getragen werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Veterinäramt des Rhein-Kreis Neuss.