BIS: Suche und Detail

Bewohnerparkausweis

Beschreibung

Als Anwohnerin / Anwohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen und auch verlängern. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.

In Grevenbroich gilt Anwohnerparken in folgenden Straßen:

  • Alte Bergheimer Straße
  • Am Hagelkreuz
  • Auf der Schanze (zwischen den Hausnummern 36 - 54)
  • Bahnhofsvorplatz
  • Bahnstraße
  • Graf-Kessel-Straße
  • Montzstraße
  • Rheydter Straße
  • Röntgenstraße
  • Uhlhornstraße
  • Von-Goldammer-Straße
  • Wöhlerstraße
  • Zedernstraße
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der / die Fahrzeughalter*in sind
  • Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

Sie können den Antrag online stellen. Nutzen Sie hierfür bitte das verlinkte Formular.

Alternativ können Sie den Antrag auch formlos einreichen, vorzugsweise per E-Mail.

Bitte fügen Sie in beiden Fällen alle erforderlichen Unterlagen bei.

Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet. Auf Wunsch können sie ihn auch abholen.

Gebühr: 30,00 Euro / Jahr

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen